Lehen für Jakob Indermaur von Rheineck um Wiese und Acker in Strenglen vom 24.06.1689 mit einem Transfixbrief für Jakob Indermaur vom 23.06.1734 AA 1 L 163



Urkunde

Lehen für Jakob Indermaur von Rheineck um Wiese und Acker in Strenglen vom 24.06.1689 mit einem Transfixbrief für Jakob Indermaur vom 23.06.1734

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Indermaur von Rheineck um Wiese und Acker in Strenglen vom 24.06.1689 mit einem Transfixbrief für Jakob Indermaur vom 23.06.1734

Signatur

AA 1 L 163

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1689.06.24-1734.06.23

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff st.Joannis baptistae tag (Urkunde); den 23. juny (Transfix)

Ausprägung

analog

Anzahl

2

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: 1724 in ein Erblehen und 1734 ein Teil in einen Obstgarten umgewandelt und 1736 dem Sohn Jakob Indermauer übergeben. Im Jahr 1738 dem jungen Jakob Indermaur zu seinem bereits 1736 geliehenen Obstgarten laut Transfixbrieff geliehen.

Format (Höhe x Breite)

27 cm x 35,9 cm (Plica geschlossen); 31,5 cm x 35,9 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament Papier

Siegler

Johann Balthasar Mettler, Siebner und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal (Urkunde); Kaspar von Muralt, Ratsherr und Konstaffel von Zürich, Landvogt im Rheintal (Transfix)

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden (Urkunde); aufgedrücktes Siegel fehlt (Transfix)

Schreiber

E[manuel] Bessler (Urkunde); Kanzlei Rheintal (Transfix)

Regest

Johann Balthasar Mettler, Siebner und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Jakob Indermaur, Sohn von Stadtammann Johann Indermaur von Rheineck, eine Wiese und einen Acker in Strenglen im Gericht Rheineck, die zuvor der verstorbene Gerbermeister Hans Bösch mit einem Rebberg als Lehen besessen hat. Der jährliche Zins von Acker und Wiese beträgt elf Schilling, zu entrichten dem Landvogt mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.). Transfix: Kaspar von Muralt, Ratsherr und Konstaffel von Zürich, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Hans Jakob Indermaur, Bürger von Rheineck, auf dem Syndikat in Frauenfeld die Bitte vorgetragen hat, ihm das Gut in Strenglen, das er zu Erblehen besitzt, zu lehensfreiem Eigentum zu überlassen. Dafür gibt er ein anderes Gut oder einen Obstgarten (baumgarten) am Bach gegenüber der Mauer als Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins. Der Landvogt stellt darauf für Hans Jakob Indermaur einen Befreiungschein von dem Zehnten und von dem Bodenzins um das Gut in Strenglen aus. Der Obstgarten am Bach wird ein Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins an Getreide von drei Vierteln unentspelztes Korn (fäsen), acht Kreuzern und zwei Pfennigen.

Anmerkung

Transfix: An einer anderen Urkunde befestigte Urkunde (Wikipedia). Siebner: Mitglied eines aus sieben Personen bestehendes Gremium (Idiotikon, Bd. VII, Sp. 61).

Regest

Johann Balthasar Mettler, Siebner und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Jakob Indermaur, Sohn von Stadtammann Johann Indermaur von Rheineck, eine Wiese und einen Acker in Strenglen im Gericht Rheineck, die zuvor der verstorbene Gerbermeister Hans Bösch mit einem Rebberg als Lehen besessen hat. Der jährliche Zins von Acker und Wiese beträgt elf Schilling, zu entrichten dem Landvogt mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.). Transfix: Kaspar von Muralt, Ratsherr und Konstaffel von Zürich, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Hans Jakob Indermaur, Bürger von Rheineck, auf dem Syndikat in Frauenfeld die Bitte vorgetragen hat, ihm das Gut in Strenglen, das er zu Erblehen besitzt, zu lehensfreiem Eigentum zu überlassen. Dafür gibt er ein anderes Gut oder einen Obstgarten (baumgarten) am Bach gegenüber der Mauer als Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins. Der Landvogt stellt darauf für Hans Jakob Indermaur einen Befreiungschein von dem Zehnten und von dem Bodenzins um das Gut in Strenglen aus. Der Obstgarten am Bach wird ein Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins an Getreide von drei Vierteln unentspelztes Korn (fäsen), acht Kreuzern und zwei Pfennigen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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