Regest
Johann Balthasar Mettler, Siebner und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Jakob Indermaur, Sohn von Stadtammann Johann Indermaur von Rheineck, eine Wiese und einen Acker in Strenglen im Gericht Rheineck, die zuvor der verstorbene Gerbermeister Hans Bösch mit einem Rebberg als Lehen besessen hat. Der jährliche Zins von Acker und Wiese beträgt elf Schilling, zu entrichten dem Landvogt mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).
Transfix: Kaspar von Muralt, Ratsherr und Konstaffel von Zürich, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Hans Jakob Indermaur, Bürger von Rheineck, auf dem Syndikat in Frauenfeld die Bitte vorgetragen hat, ihm das Gut in Strenglen, das er zu Erblehen besitzt, zu lehensfreiem Eigentum zu überlassen. Dafür gibt er ein anderes Gut oder einen Obstgarten (baumgarten) am Bach gegenüber der Mauer als Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins. Der Landvogt stellt darauf für Hans Jakob Indermaur einen Befreiungschein von dem Zehnten und von dem Bodenzins um das Gut in Strenglen aus. Der Obstgarten am Bach wird ein Erblehen mit einem jährlichen Bodenzins an Getreide von drei Vierteln unentspelztes Korn (fäsen), acht Kreuzern und zwei Pfennigen.