Regest
Karl Büeler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Messmer, Hofmann von Thal, auf Lebenszeit obrigkeitliche Lehenäcker und Wiesen, die zuvor Hans Kuhn von Thal als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf der Kruft und auf dem Oberfeld. Der Zins beträgt jährlich zwei Viertel Getreide (kernen) und vier Viertel Hafer St.Galler Mass mit 21 Kreuzern, abzuliefern jährlich an Martinstag (11.11.) mit dem Zehnten zuhanden des Landvogts. Dazu gehören auch das Kopfende (ein fürhaubt) eines Ackers in Strenglen mit einem Zins von sieben Kreuzern und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet mit einem Zins von 21 Kreuzern.