Lehen für Hans Kuhn von Thal um den vierten Teil des Kelnhofs
Lehen für Hans Kuhn von Thal um den vierten Teil des Kelnhofs
AA 1 L 139
Dokument
1668.02.01
Urkunde
zu ingang alten february (Anfang Februar nach altem Kalender)
analog
27,8 cm x 37,5 cm
Pergament
David Werdmüller, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Vor David Werdmüller, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, erscheint Heinrich Egger im Buriet mit der Bitte, seinen Teil des Lehens vom Kelnhof verkaufen zu dürfen. Mit Bewilligung des Landvogts kauft Valentin Kuhn im Namen seines Sohns Hans das Lehen mit dem Versprechen, für das Lehen Verwalter und Vorsteher zu sein bis sein Sohn erwachsen ist. Darauf verleiht der Landvogt auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den jungen Hans Kuhn den vierten Teil des Kelnhofs (kellhoff), der aus Äckern auf dem Siechenfeld, auf dem Oberfeld und auf der Kruft, aus einer Wiese in Strenglen an der Riedgasse und aus dem vierten Teil einer Wiese auf dem Niderriet in Seewiesen, besteht. Als Zins sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich zwei Viertel (Hohlmass) Getreide (kernen) und vier Viertel Hafer St.Galler Mass und sechs Schilling mit dem Zehnten abzugeben. Von dem Katzensteig bekommt er sechseinhalb Kreuzer, von Jakob Gassers Gut fünf Schilling und vom Kruft Äckerlein, das jetzt Peter Diezi besitzt, fünf Schilling.
Staatsarchiv
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