Lehen für Kupferschmied Jakob Wettler von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese jenseits des Rheins AA 1 L 138



Urkunde

Lehen für Kupferschmied Jakob Wettler von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Kupferschmied Jakob Wettler von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 138

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1667.06.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff den ersten tag juny

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

20,4 cm x 32,2 cm (Plica geschlossen); 23,8 cm x 32,2 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

David Werdmüller, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Regest

David Werdmüller, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Meister Jakob Wettler, Bürger und Kupferschmied von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg am Schwerzenberg mit einer Wiese der Kirche von Thal auf dem Niderriet jenseits des Rheins, den vorher Hans Seiz, Oswalds Sohn, als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen und beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Jakob Wettler die Speise und der Landvogt den Lohn. Der Zins der Wiese von fünf Schilling ist jährlich dem Kirchenpfleger von Thal zu bezahlen.

Regest

David Werdmüller, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Meister Jakob Wettler, Bürger und Kupferschmied von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg am Schwerzenberg mit einer Wiese der Kirche von Thal auf dem Niderriet jenseits des Rheins, den vorher Hans Seiz, Oswalds Sohn, als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen und beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Jakob Wettler die Speise und der Landvogt den Lohn. Der Zins der Wiese von fünf Schilling ist jährlich dem Kirchenpfleger von Thal zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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