Lehen für Ulrich Egger von Thal um den halben Kelnhof AA 1 L 134



Urkunde

Lehen für Ulrich Egger von Thal um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Ulrich Egger von Thal um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 134

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1665.02.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den ersten tag monats february

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: Am 23.05.1666 verkauft und übergeben an die Jünglinge Johannes und Christian Höhener. 1698 besitzt Hans Kuhn, Vorsingers Sohn, den halben Theil.

Format (Höhe x Breite)

28,6 cm x 35,5 cm (Plica geschlossen); 34,9 cm x 35,5 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johannes Schiess, alt Landschreiber von Appenzell, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Regest

Johannes Schiess (Scheuß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Ulrich Egger von Thal den halben Kelnhof (kellhoff), den vor langer Zeit sein verstorbener Vater Jakob Egger, Hofammann, als Lehen besessen hat. Das Lehen besteht aus Äckern und Wiesen auf dem Siechenfeld, auf dem Oberfeld, auf der Kruft, in Strenglen und aus dem vierten Teil einer halben Wiese an den Seewiesen. Als Zins sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten abzugeben. Von der Strenglen sind sechs Pfennige Heuzehnt abzuliefern.

Regest

Johannes Schiess (Scheuß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Ulrich Egger von Thal den halben Kelnhof (kellhoff), den vor langer Zeit sein verstorbener Vater Jakob Egger, Hofammann, als Lehen besessen hat. Das Lehen besteht aus Äckern und Wiesen auf dem Siechenfeld, auf dem Oberfeld, auf der Kruft, in Strenglen und aus dem vierten Teil einer halben Wiese an den Seewiesen. Als Zins sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten abzugeben. Von der Strenglen sind sechs Pfennige Heuzehnt abzuliefern.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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