Lehen für Säckelmeister Klaus Lutz von Thal um den halben Kelnhof
Lehen für Säckelmeister Klaus Lutz von Thal um den halben Kelnhof
AA 1 L 120
Dokument
1661.04.01
Urkunde
zue ingang aprilis
analog
Nachtrag auf der Plica: Die zehn Schilling gehören nicht den Inhabern des Lehens, sondern laut Urbar dem Landvogt. Der Zins von 13 Kreuzern ab dem Katzensteig gehört jedoch den Lehennehmern.
21,9 cm x 44,5 cm (Plica geschlossen); 25,4 cm x 44,5 cm (Plica offen)
Pergament
Jakob Bossard, Hauptmann und Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Sebastian Friedrich Tanner, Landschreiber
Vor Jakob Bossard, Hauptmann und Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal, erscheint Michael Kuhn von Thal mit der Bitte, seine Hälfte des Kelnhoflehens genannt der Zoller verkaufen zu dürfen und dem Säckelmeister Klaus Lutz von Thal zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Klaus Lutz den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, einen Acker auf dem Siechenfeld, der unter anderem am Bach und an der Landstrasse liegt, einen kleinen Acker im Ödguet (Ädguet), einen kleinen Acker mit Wiese in Strenglen und einen Teil an der Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet. Die andere Hälfte des Kelnhofs besitzt Christoph Geiger. Als Zins sind vom ganzen Kelnhof jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen die beiden Lehennehmer jährlich vom Eigengut der Erben des Klaus Lutz zehn Schilling. Vom Acker im Ödguet soll Klaus Lutz dem Landvogt allein ein Pfund Zins geben.
Staatsarchiv
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