Lehen für Jakob Messmer von Thal um den halben Kelnhof mit einer Wiese im Niderriet jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Jakob Messmer von Thal um den halben Kelnhof mit einer Wiese im Niderriet jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 116
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1660.06.15 (ca.)
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
in mitten brachmonatß
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
23,0 cm x 32,6 cm (Plica geschlossen); 25,4 cm x 32,6 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Regest
Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Jakob Messmer auf der Kruft vor etwa anderthalb Jahren den halben Teil des Kelnhofs, der Hans Messmer ihm verkauft hatte, seinem Sohn Fideli Messmer übergeben hat. Da nun Jakob Messmer als Bürge des Lehens gestorben ist, haben die Vormünder des Sohns beschlossen, das Lehen zu verkaufen und dem Eglof (Egli) Messmer, Bruder des Verstorbenen, zu übergeben. Der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Messmer, Sohn von Eglof Messmer, den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, drei kleine Äcker auf der Kruft und einen kleinen Acker in Strenglen. Die Wiesen jenseits des Rheins auf dem Niderriet und in Strenglen, die auch zu diesem Kelnhof gehören, dürfen Jakob Messmer und Hans Messmer als Lehenträger des anderen halben Teils des Kelnhofs nach ihrem Gutdünken untereinander verteilen. Als Zins sind jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen sie jährlich ab dem Katzensteig sieben Schilling und von Hans Diezis Lehen auf dem Oberfeld zwölf Denar laut alter Kelnhofbriefe. Der Vater ist Bürge.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich