Lehen für Jakob Messmer von Thal um den halben Kelnhof AA 1 L 112



Urkunde

Lehen für Jakob Messmer von Thal um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Messmer von Thal um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 112

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1659.01.16

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

16. tag jennerß

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Von Jakob Messmer an seinen jüngeren Sohn Fideli Messmer übergeben.

Format (Höhe x Breite)

25,0 cm x 44,9 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Vor Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Messmer, Matthäus (Debuß) Messmers Sohn von Thal, mit der Bitte, die Hälfte seines Kelnhoflehens verkaufen zu dürfen und dem Jakob Messmer auf der Kruft zu übergeben, da er nach der neuen Lehenrechtsordnung diesem Lehen vorzustehen und damit andere Verpflichtungen hat, sodass er das ganze Lehen nicht mehr richtig bewirtschaften kann. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Messmer den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, einen Acker auf dem Siechenfeld, einen kleinen Acker auf der Kruft und einen kleinen Acker in Strenglen. Die Wiesen jenseits des Rheins auf dem Niderriet und in Strenglen, die auch zu diesem Kelnhof gehören, dürfen beide Lehennehmer nach ihrem Gutdünken untereinander verteilen. Als Zins sind jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen sie jährlich ab dem Katzensteig sieben Schilling und sechs Denar und von Hans Diezis Lehen auf dem Oberfeld zwölf Denar laut alter Kelnhofbriefe.

Regest

Vor Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Messmer, Matthäus (Debuß) Messmers Sohn von Thal, mit der Bitte, die Hälfte seines Kelnhoflehens verkaufen zu dürfen und dem Jakob Messmer auf der Kruft zu übergeben, da er nach der neuen Lehenrechtsordnung diesem Lehen vorzustehen und damit andere Verpflichtungen hat, sodass er das ganze Lehen nicht mehr richtig bewirtschaften kann. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Messmer den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, einen Acker auf dem Siechenfeld, einen kleinen Acker auf der Kruft und einen kleinen Acker in Strenglen. Die Wiesen jenseits des Rheins auf dem Niderriet und in Strenglen, die auch zu diesem Kelnhof gehören, dürfen beide Lehennehmer nach ihrem Gutdünken untereinander verteilen. Als Zins sind jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen sie jährlich ab dem Katzensteig sieben Schilling und sechs Denar und von Hans Diezis Lehen auf dem Oberfeld zwölf Denar laut alter Kelnhofbriefe.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

Lesesaal geschlossen
Benutzung
Orientierung
Vermittlung
Über uns
Partizipation
Login Konto erstellen