Genossenschaft Olma Messen (1953-2023)
Titel
Genossenschaft Olma Messen (1953-2023)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1927-2019
Existenzzeitraum
1943-
Abkürzungen
OLMA (als pars pro toto)
Geographische Angaben (Adresse)
Splügenstrasse 12, 9008 St.Gallen
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
Als Mitglieder der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts aufgenommen werden. Die Mitgliederzahl ist unbeschränkt, aber die Mehrzahl der Mitglieder muss aus Genossenschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen. Die Rechtsgrundlagen der Genossenschaft bilden im Wesentlichen die Statuten und das Organisationsreglement:
- Statuten der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen (beschlossen an der Delegiertenversammlung vom 24. April 2009)
- Organisationsreglement der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen (beschlossen vom Verwaltungsrat am 10. September 2007)
(Amts-)Leitung
1943-1963: Erwin Schenker
1964-1968: Dr. Bruno Meyer
1969-1978: Robert Osterwalder
1978-1983: Kurt Leu
1983-2000: René Käppeli
2001-2011: Hanspeter Egli
2011-2020: Nicolo Paganini
seit 2020: Christine Bolt
Behördengeschichte
Landwirtschaftliche Ausstellungen bzw. Leistungsschauen fanden im Kanton St.Gallen bereits in den Jahren 1853 (Stadt St.Gallen), 1888 (Gossau) und 1907 (Stadt St.Gallen) statt. Die 1927 durchgeführte "St.Gallische Ausstellung" nahm bereits das spätere Erfolgsrezept der OLMA vorweg, indem sie neben der Landwirtschaft auch den Bereichen Gartenbau, Gewerbe, Industrie und Kunst eine Plattform bot. Den Grundstein für die OLMA legten dann allerdings zwei mitten im Zweiten Weltkrieg, in den Jahren 1941 und 1942, gleichzeitig mit dem Herbstjahrmarkt organisierte Landwirtschaftsausstellungen zum Thema "Mehranbau" bzw. "Milchwirtschaft und Mehranbau". Als Initiatoren zeichneten die Stadt und der Kanton St.Gallen, die landwirtschaftlichen Organisationen des Kantons und weitere Interessengruppen. Diese Ausstellungen mit ihrem volksaufklärerischen Charakter sollten die sog. Anbauschlacht befördern, mit welcher man die prekäre Landesversorgung zu verbessern suchte. Sie waren nicht selbsttragend, sondern wurden grösstenteils über Beiträge finanziert, u.a. von Kanton und Stadt St.Gallen.
Trotz des eher enttäuschenden Publikumsinteresses von 1942 beschloss das Organisationskomitee unter dem Vorsitz von Stadtammann Konrad Naegeli (1881-1951) die Ausstellung weiterhin – und zwar in jährlichem Turnus – durchzuführen. Letzteres sollte eine qualitative und ausstellungstechnische Kontinuität gewährleisten. Die Stadt St.Gallen trat als alleinige Trägerin der Ausstellung auf und trug das finanzielle Risiko; von Kanton und interessierten Organisationen wurde sie mit Zuschüssen unterstützt. Das namenbildende Akronym OLMA für "Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung" unterstrich seit der Durchführung der 1. OLMA 1943 den Anspruch einer Ausstrahlung auf die ganze Ostschweiz. Auf ein entsprechendes Gesuch hin anerkannte der Bundesrat die OLMA 1946 schliesslich als schweizerische Messe im gleichen Range wie die 'Mustermesse' in Basel, den 'Comptoir suisse' in Lausanne und die 'Fiera svizzera' in Lugano. Seither gehört es zur Tradition, dass die OLMA am Eröffnungstag von einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates besucht wird.
1953 erfolgte die Gründung der Genossenschaft Olma, welche die Stadt St.Gallen als alleinige Trägerin der Herbstmesse ablöste, sowie die Umbenennung in "OLMA, Schweizer Messe für Land- und Milchwirtschaft". Weitere Gründungsmitglieder der Genossenschaft waren neben der Stadt und dem Kanton St.Gallen auch die übrigen Ostschweizer Kantone (AI, AR, TG, GL, GR) und das Fürstentum Liechtenstein sowie wirtschaftliche Interessenorganisationen (Landwirtschaft, Gewerbe, Banken). Die Stadt St.Gallen verpflichtete sich, ein geeignetes Messeareal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Entwicklung der folgenden Jahrzehnte war im Wesentlichen durch eine räumliche und inhaltliche Weiterentwicklung geprägt. Für die Infrastruktur der Messe markierte das Jahr 1966 einen Meilenstein. Dank fünf von der Expo 64 übernommenen, halbpermanenten Holzhallen und dem neuen OLMA-Stall bot das St.Jakob-Areal nun erstmals ausreichend Platz, sodass auf die Nutzung des Kantonsschul- und Stadtparks verzichtet werden konnte. 1975 hat sich der Verwaltungsrat der OLMA endgültig für die Lage in Stadtkern-Nähe und den weiteren Ausbau des St.Jakob-Areals entschieden. 1981 wurde die Halle 1 – damals noch im Rohbau – als erste ganzjährig benutzbare Messebaute in Betrieb genommen. Ab Herbst 1986 wurde die Qualität der Messebauten wie auch der übrigen Infrastruktur sukzessive durch weitere Bauetappen erhöht. Der Brand der (Degustations-)Halle 7 im Oktober 2000 führte zwar zum Verlust eines lokalen "Erinnerungsorts". Die dabei ihrem Obdach beraubten Aussteller konnten ihr Angebot jedoch bereits an der OFFA 2001, der 1977 eingeführten und bis 2004 so genannten 'Ostschweizer Frühlings- und Freizeit-Ausstellung', in den Hallen 4 und 5 präsentieren.
Nicht nur in räumlicher, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht entfernte sich die OLMA in all den Jahren nicht von ihren Wurzeln und ihrem Erfolgsgeheimnis, nämlich eine Ausstellung zu sein, "die nicht nur belehrt, sondern gleichzeitig absatzfördernde Produkteschau ist, alles in eine volkstümliche Aufmachung verpackt." Zu letzterer tragen wesentlich die offiziellen Gäste aus dem In- und nahen Ausland bei, welche als "Gastkanton" einen "offiziellen Tag des Gastkantons mit Umzug durch die Innenstadt" bestreiten; der Begriff bzw. Programmpunkt findet sich erstmalig im Messekatalog des Jahres 1969. Die Bekanntgabe dieser Gäste wird dabei von der breiten Bevölkerung Jahr für Jahr ebenso interessiert aufgenommen wie die Präsentation des aktuellen OLMA-Plakats. Begleitet werden die zahlreichen Sonder- und Produkteschauen der OLMA durch weitere Veranstaltungen wie den Tag der Bäuerin (1993 eingeführt) und Attraktionen wie bspw. das Schweinerennen (1997 eingeführt). Die Umbenennung der OLMA 2004 in 'Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung' trug dieser inhaltlichen Diversifizierung Rechnung.
In betrieblicher Hinsicht bzw. auf der Ebene der Genossenschaft wandelte sich die OLMA von der Herbstmesse zum Ganzjahresunternehmen: Bereits 1965 gründete die Genossenschaft Olma die Aktiengesellschaft INEXPO zur Durchführung von internationalen Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen auf dem Messeareal. Seit 1989 firmiert die Genossenschaft dieser Diversifizierung entsprechend unter dem Namen 'Olma Messen St.Gallen'. Neben der oben bereits erwähnten, bei der lokalen Bevölkerung ausgesprochen populären 'OFFA – Frühlings- und Trendmesse' organisieren die Olma Messen weitere sog. Eigenmessen wie die 'Fest- und Hochzeitsmesse', die 'Immo Messe Schweiz' (Immobilien, Bau und Renovation), die OBA (Ostschweizer Bildungsausstellung) oder die Grenzenlos (Ferienmesse). Neben ihren Eigenmessen beherbergen die Olma Messen St.Gallen auch die Gastmessen 'OCA – Ostschweizer Camping- und Freizeit-Austellung', die 'St.Galler Brocante' und die 'Oldtimermesse' sowie weitere Veranstaltungen wie z.B. das Bierfestival. Daneben begleitet die Abteilung CongressEvents St.Gallen Kongresse, Tagungen, Versammlungen, Ausstellungen, Festanlässe und weitere Veranstaltungen. Im Jahr 2018 zogen die insgesamt 140 Veranstaltungen mit ihren rund 3'900 Ausstellern etwas über 741'000 Besucherinnen und Besucher an. Daraus resultierte ein Umsatz von 30,6 Mio. Franken. Zwar verzeichnete die Herbstmesse OLMA 2018 die tiefsten Besucherzahlen seit über 40 Jahren, was nicht zuletzt auch am veränderten Konsum- und Freizeitverhalten liegen mag. Im Vergleich zur 'Mustermesse Basel muba' ist ihre Situation allerdings noch immer komfortabel. Die legendäre muba als die Mutter aller Schweizer Messen verzeichnete 2019 bei ihrer letztmaligen Durchführung 78'000 Besucherinnen und Besucher weniger als die OLMA 2018 – und dies trotz freiem Eintritt. Auch grössere Publikumsmessen wie die OLMA scheinen damit eine Zukunft zu haben, sofern sie nicht nur eine Produkteschau bieten, sondern darüber hinaus auch Erlebnischarakter haben.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Zweck der Genossenschaft ist
- die Veranstaltung von Eigenmessen,
- die Durchführung von Gastmessen,
- die Organisation von Tagungen, Kongressen, Veranstaltungen etc.,
- die Vermietung der Infrastruktur, sowie
- die Erbringung jeglicher mit der obigen Tätigkeit verbundenen Dienstleistungen.
Die Aufgaben der Exekutivorgane Verwaltungsrat und Direktion werden insbeson-dere im Organisationsreglement beschrieben:
a) Dem Verwaltungsrat obliegen u.a.
- die Bearbeitung und Genehmigung der Unternehmensstrategie,
- der Erlass des Personalreglements,
- die Erstellung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
Der Verwaltungsratspräsident vertritt zusammen mit dem Direktor die Gesellschaft nach aussen.
b) Der Direktion obliegen u.a.
- die Verantwortung über die operative Geschäftsführung,
- die Erstellung der Strategie, des Messeprogramms, der jährlichen Ziele und des Budgets, der Jahresrechnung sowie des Geschäftsberichtes,
- der Verkehr mit den Ausstellern und Lieferanten sowie den Behörden,
- die Führung des Rechnungs- und Finanzwesens,
- die Sicherstellung von Betrieb und Unterhalt der baulichen und betrieb-lichen Infrastrukturen,
- die Einstellung des Personals,
- die Berichterstattung zuhanden des Verwaltungsrats.
Administrative Strukturen
Das oberste Organ der Organisation bzw. Genossenschaft ist die Delegier¬ten¬versamm-lung. Diese ist u.a. zuständig für die Wahl und Abberufung des neunköpfigen Verwal-tungs¬rates und dessen Präsidenten sowie des OLMA-Beirats. Der Verwaltungsrat ernennt und beaufsichtigt die Geschäftsleitung und erlässt das Organisationsreglement, das deren Aufgaben und Befugnisse regelt. Die siebenköpfige Geschäftsleitung besteht aus den sechs Abteilungsleitenden des Unternehmens und dem Direktor (cf. untenstehendes Organigramm). Im Bereich der 'OLMA: Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernäh¬rung' werden der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung durch den OLMA-Beirat mit seinen 32 Mitgliedern unterstützt. Der Beirat – ein Expertengremium – kann Anträge stel¬len und Empfehlungen abgeben, hat aber keine Teilhabe an der Entscheidver¬antwortung.
Insgesamt beschäftigen die Olma Messen St.Gallen 81 Mitarbeitende (Stand 2019).
Parallelüberlieferungen
Druckschriften:
-Schweizerisches Handelsamtsblatt: Das Handelsamtsblatt dient als Publikationsorgan der Genossenschaft.
- Fachzeitschrift 'St.Galler Bauer', Tageszeitung 'St.Galler Tagblatt': Diese Periodika veröffentlichen anlässlich der OLMA Sondernummern bzw. Sonderbeilagen.
Wichtige Partnerorganisationen, - institutionen und -firmen:
- Politische Gemeinde St.Gallen: Die Stadt St.Gallen ist Mitglied der Genossenschaft und ordnet zwei Vertreter in den Verwaltungsrat ab. Gegenwärtig übt der Stadtpräsident das Amt des Verwaltungsratspräsidenten aus. Entsprechend ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Unterlagen der Stadtverwaltung Informationen zu den Olma Messen enthalten.
- Pensionskasse der Stadt St.Gallen: Die Mitarbeitenden der Olma Messen sind bei der städtischen Pensionskasse versichert.
- Baudokumentation der Stadt St.Gallen: Die Baudokumentation archiviert Unterlagen zu sämtlichen Gebäuden auf Stadtgebiet.
- Stadtpolizei, Berufsfeuerwehr: Die Blaulichtorganisationen verfügen über Unterlagen zu Notfall- und Evakuierungsdispositiven.
- Kanton St.Gallen: Der Kanton St.Gallen ist Mitglied der Genossenschaft und ordnet einen Vertreter in den Verwaltungsrat ab.
- Weitere Kantone sowie Fürstentum Liechtenstein: Stellen insgesamt mindestens zwei Mitglieder im Verwaltungsrat.
Im Gegensatz zu oben genannten Partnern gehören die von den Olma Messen beauftragten Privatfirmen (Sicherheitsunternehmen, Gastro-Unternehmen, Kommunikationsagenturen, Standbauer u.a.) nicht zum Archivsprengel eines öffentlichen Archivs. Bei diesen Firmen werden zwar Unterlagen zu den Olma Messen bearbeitet und ggf. archiviert, es handelt sich jedoch um Firmen- bzw. Privatarchive.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Bezüglich Umsatz und Mitarbeiterzahl entsprechen die Olma Messen St.Gallen einem mittleren Unternehmen. Dank der hohen Besucherzahl generieren sie für die Aussteller (Kundenpflege und -gewinnung) sowie die Region (v.a. für die Gastronomie, Hotellerie und Touristik) allerdings einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert.
Neben der wirtschaftlichen Bedeutung der Genossenschaft für Stadt, Region und Aussteller sticht v.a. die Herbstmesse OLMA aus dem Angebot hervor. Sie ist eine längst etablierte Marke und steht in enger Wechselbeziehung mit einer Volkskultur bzw. einer 'Swissness', welche sie mit ihren Angeboten bedient und von welcher sie ihrerseits – auch in ihrer Rolle als Identifikationsort – selber profitiert: Der OLMA- Themenmix verheisst gleichzeitig Information über materielle Innovationen (Produkteschau) und Pflege der Tradition (kulturelles Angebot). Die OLMA dürfte jeder Deutschschweizerin und jedem Deutschschweizer ein Begriff sein.
Historische Kriterien
Mit Blick auf das Ausstellungs- und Messewesen generell muss konstatiert werden, dass die Geschichtswissenschaft das Thema bislang eher vereinzelt aufgegriffen hat. Obwohl seit dem Mittelalter Messen mit z.T. internationaler Ausstrahlung veranstaltet wurden (z.B. Genf, Zurzach oder Bern), entwickelten sich grössere und periodisch wiederkehrende Fachausstellungen – abgesehen von frühen landwirtschaftlichen Ausstellungen – erst im 20. Jahrhundert. Verhältnismässig gut untersucht erscheinen dagegen die Welt- und die Landesausstellungen.
Angesichts ihrer Bedeutung und ihres Bekanntheitsgrades ist es trotzdem erstaunlich, dass die OLMA bis heute (Stand 2020) nie Gegenstand der historischen oder kulturwissenschaftlichen Forschung war. Wie breit die thematischen Zugänge zum Phänomen Messe sein können, dokumentiert die umfassende und reich illustrierte Publikation zum 100-jährigen Bestehen der MCH Group bzw. der Mustermesse Basel. Die Festschrift umfasst u.a. Kapitel zur Gründung, zur Grafik und Werbung (Plakate!), zum Wandel im Messe-Standbau und zur Diversifizierung bzw. Einführung weiterer Publikums- und Fachmessen. Sie verbindet dabei Elemente der klassischen Wirtschaftsgeschichte mit solchen der neueren, "volkskundlichen" Kulturwissenschaft (Mustermesse als Erinnerungsort, Kaufen und Erleben u.a.). Das damit für Basel demonstrierte Potential eines Firmenarchivs mit seinen vielfältigen Text- und Bildquellen lässt sich dabei ohne Weiteres auf die St.Galler Verhältnisse übertragen. Wobei in St.Gallen neben dem Gewerbe auch der Landwirtschaft und ihren Stakeholdern eine wichtige Rolle zukommt. Auch mentalitätsgeschichtliche sowie (regional)politische Gesichtspunkte wären in einer Arbeit zu den St.Galler Messen wohl stärker zu akzentuieren. Die politische Dimension von Messen griff jüngst eine Zürcher Masterarbeit auf, in welcher die (Selbstdarstellung) Liechtensteins u.a. an der OLMA untersucht wurde. Nicht zuletzt erlauben die Unterlagen der Olma Messen St.Gallen vergleichende Studien zu anderen in- und ausländischen Messen.
Rechtliche Kriterien
Die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns gewährleisten die Unterlagen des Verwaltungsrats der Olma Messen insoweit, als sie mindestens den Wissensstand der staatlichen Vertreter, darunter der Stadt und des Kantons St.Gallen, dokumentieren. Die Geschäftsunterlagen der Olma Messen müssen am Anspruch gemessen werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten gemäss Statuten "im öffentlichen Interesse der Ostschweiz" und gemäss dem Organisationsreglement mit der "notwendigen unternehmerischen Initiative und Vorsicht" zu tätigen sind. Abgesehen davon liegt der Bedarf an Rechtssicherheit v.a. bei den Unterlagen mit vertraglichem Charakter, zumindest während deren Gültigkeitsdauer (Verträge im engeren Sinn, Personaldossiers u.a.).
Die Unterlagen zum Finanzwesen müssen während 10 Jahren aufbewahrt werden. Diese Vorschrift folgt der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungspflicht während 10 Jahren (in sachgemässer Anwendung von Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962 des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220) und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431).
Längere Aufbewahrungsfristen gelten für Mehrwertsteuerrelevante Belege (15 Jahre gem. Art. 49 MWSTG), Belege zu Immobilien (20-25 Jahre gemäss Art. 58, Abs. 2 MWSTG) sowie Verlustscheine aus Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (20 Jahre gem. 159a, Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbe¬trei¬bung und Konkurs).
Bei den Personaldossiers von ehemaligen Mitarbeitenden empfiehlt es sich, diese während 10 Jahren (beginnend mit dem Austrittsdatum) aufzubewahren (auch wenn nach Art. 128 OR Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern nach fünf Jahren verjähren).
Für die übrigen Unterlagen der Olma Messen sind keine spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen bekannt.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen der Genossenschaft Olma Messen und dem Staatsarchiv St.Gallen vom Januar 2020:
a) Genossenschaft und Administration:
- Rechtliche und organisatorische Grundlagen: Dauernde Aufbewahrung
- Jahresbericht und Jahresrechnung der Genossenschaft: Dauernde Aufbewahrung von 2 Exemplaren (Ablieferung laufend nach Erscheinen)
- Protokoll der Delegiertenversammlungen: Dauernde Aufbewahrung
- Protokoll des Verwaltungsrats inkl. Sitzungsunterlagen/Beilagen: Dauernde Aufbewahrung
- Protokoll der Geschäftsleitung: Dauernde Aufbewahrung
- Protokoll des OLMA-Beirats: Dauernde Aufbewahrung
- Berichte der Direktion: Vernichtung (nach Ermessen der Genossenschaft)
- Kommunikation, Presse, Werbung (Pressemappen, Plakate, Prospekte, Flyer, Werbeartikel usw.): Anbieten (zur differenzierten Bewertung)
- Budget, Revisionsberichte, Finanzbuchhaltung: Vernichtung (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Personaldossiers: Vernichtung (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Unterlagen zu Bauten und Infrastruktur: Anbieten (zur differenzierten Bewertung)
- Verträge (v.a. mit Dienstleistern, Ausstellern): Vernichtung (nach Ablauf der Laufdauer)
- Fotografien und audiovisuelle Medien: Anbieten (zur differenzierten Bewertung)
b) Publikums- und Fachmessen:
- Ausstellerkataloge und -verzeichnisse von Eigen- und Gastmessen: Dauernde Aufbewahrung
- Budget, Konzept, (Schluss-)Berichte von Eigenmessen: Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen zu Sonderthemen und -schauen, Rahmenprogrammen usw.: Anbieten (zur differenzierten Bewertung)
- Hallenpläne, Standskizzen und -pläne: Vernichtung (nach Ermessen der Genossenschaft)
- Verkauf und Ticketing: Vernichtung (nach Ermessen der Genossenschaft)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2049
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt