Lehen für Johannes Seiz von Thal um den Rebberg Gigerli am Buechberg und eine Wiese genannt Bösch im Niderriet jenseits des Rheins AA 1 L 100



Urkunde

Lehen für Johannes Seiz von Thal um den Rebberg Gigerli am Buechberg und eine Wiese genannt Bösch im Niderriet jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Johannes Seiz von Thal um den Rebberg Gigerli am Buechberg und eine Wiese genannt Bösch im Niderriet jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 100

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1654.03.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff donnerstag vor st.oculi

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

28,9 cm x 32,6 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Paul Alfons Tanner, Landschreiber

Regest

Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte an den Jüngling Johannes Seiz, Kaspars Sohn und Hofmann von Thal, den Rebberg genannt Gigerli, den vorher der verstorbene Bader Jakob Seiz von Thal besessen hat. Zum Rebberg gehört eine Wiese auf dem Niderriet genannt Bösch, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört. Von dieser Wiese sind das Heu für den Rebbau zu verwenden und dem Kirchenpfleger die jährlichen Zinsen laut dem Zinsrodel zu bezahlen. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um einen Drittel des Weins verliehen. Dafür soll Johannes Seiz jährlich fünf Fuder Mist und Stickel nach Bedarf in den Rebberg tun und alle übrigen Kosten tragen. Den dritten Teil vom Wein und den Zehnten soll er jährlich dem Landvogt abliefern.

Regest

Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte an den Jüngling Johannes Seiz, Kaspars Sohn und Hofmann von Thal, den Rebberg genannt Gigerli, den vorher der verstorbene Bader Jakob Seiz von Thal besessen hat. Zum Rebberg gehört eine Wiese auf dem Niderriet genannt Bösch, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört. Von dieser Wiese sind das Heu für den Rebbau zu verwenden und dem Kirchenpfleger die jährlichen Zinsen laut dem Zinsrodel zu bezahlen. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um einen Drittel des Weins verliehen. Dafür soll Johannes Seiz jährlich fünf Fuder Mist und Stickel nach Bedarf in den Rebberg tun und alle übrigen Kosten tragen. Den dritten Teil vom Wein und den Zehnten soll er jährlich dem Landvogt abliefern.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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