Lehen für Jakob Höhener auf dem Buechberg um zwei Äcker in Strenglen AA 1 L 98



Urkunde

Lehen für Jakob Höhener auf dem Buechberg um zwei Äcker in Strenglen

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Höhener auf dem Buechberg um zwei Äcker in Strenglen

Signatur

AA 1 L 98

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1654.12.13

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff st.Luciae tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

32,0 cm x 33,7 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Sebastian Muheim, Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Schreiber

Paul Alfons Tanner von Uri, Landschreiber

Ort

Rheineck

Regest

Vor Sebastian Muheim, Ratsherr von Uri und Landvogt im Rheintal, erscheint Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, und berichtet, dass er vor einigen Jahren zwei Lehenäcker in Strenglen von Färbermeister Christoph Heer, Bürger von Rheineck, lehenweise gekauft hat. Die Bebauung der Äcker ist jedoch sehr beschwerlich, weshalb er um die Verleihung des Lehens an Jakob Höhener (Höchiner) auf dem Buechberg im Hof Thal bittet. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die zwei Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (fürhaüptern) an Jakob Höhener gegen einen jährlichen Zins von vier Schillingen mit dem Zehnten, zu bezahlen an Martinstag (11.11.).

Regest

Vor Sebastian Muheim, Ratsherr von Uri und Landvogt im Rheintal, erscheint Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, und berichtet, dass er vor einigen Jahren zwei Lehenäcker in Strenglen von Färbermeister Christoph Heer, Bürger von Rheineck, lehenweise gekauft hat. Die Bebauung der Äcker ist jedoch sehr beschwerlich, weshalb er um die Verleihung des Lehens an Jakob Höhener (Höchiner) auf dem Buechberg im Hof Thal bittet. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die zwei Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (fürhaüptern) an Jakob Höhener gegen einen jährlichen Zins von vier Schillingen mit dem Zehnten, zu bezahlen an Martinstag (11.11.).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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