Lehen für Bader Jakob Seiz von Thal um den Rebberg genannt Gigerli und eine Wiese im Niderriet
Titel
Lehen für Bader Jakob Seiz von Thal um den Rebberg genannt Gigerli und eine Wiese im Niderriet
Signatur
AA 1 L 69
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1637.05.03
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff dom[inica] jubilate nach ostern
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
16,4 cm x 34,6 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Hauptmann Johannes Cloos, Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Schreiber
Paul Alfons Tanner, Landschreiber
Anmerkung
In AA 1 L 53 wird der Rebberg Giger genannt.
Regest
Hauptmann Johannes Cloos, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Jakob Seiz, Bader und Hofmann von Thal, einen Rebberg (weingartten) genannt das Gigerli (Gygerlin) am Buechberg, den vor ihm der verstorbene Ulrich Herzog als Lehen besessen hat. Dazu wird ihm eine Wiese von der Kirche Unserer Lieben Frau auf dem Niderriet genannt die Bösch geliehen. Von dieser Wiese sind das Heu für den Rebbau zu verwenden und dem Kirchenpfleger die jährlichen Zinsen laut dem Zinsrodel zu bezahlen. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Dafür soll Jakob Seiz jährlich fünf Fuder Mist und Stickel im Frühling oder im Herbst in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Jakob Seiz die Speise und der Landvogt den Lohn. Den halben Wein und den Zehnten soll er jährlich abliefern.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich