Lehen für Ulrich Dornbierer von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg
Titel
Lehen für Ulrich Dornbierer von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg
Signatur
AA 1 L 66
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1637.11.11
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff Martini
Ausprägung
analog
Enthält
Nachträge auf der Rückseite: Auf Befehl der acht Orte, alle Wiesen der Kirche von Thal zum besseren Unterhalt an die Lehenträger der obrigkeitlichen Rebberge zu vergeben, wird an Ostern 1640 das Lehen des Rebbergs durch eine Wiese im Niderriet ergänzt. Die Wiese hat vorher Andreas (Enderli) Lutz um einen Zins von fünf Schilling besessen.
Format (Höhe x Breite)
22,7 cm x 35,7 cm
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Verfärbung, kleinere Flecken
Siegler
Hauptmann Johannes Cloos, Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, 2 Pergamentstreifen teilweise vorhanden
Schreiber
Paul Alfons Tanner, Landschreiber
Regest
Hauptmann Johannes Cloos, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Bitten von Herr Kaspar Müller, Prädikant von Rheineck, im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dessen Rebberg (wyngarten) am Schwerzenberg an den Jüngling Ulrich Dornbierer, Sohn von Meister Hans Dornbierer, Bürger von Rheineck. Der Weinberg wird um den halben Wein nach Bau- und Stadtrecht (nach buws und statt rechten) mit dem Zehnten verliehen. Dafür soll jährlich der Lehennehmer fünf Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergüten soll. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Ulrich Dornbierer die Speise und der Landvogt den Lohn.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich