Lehen für Christian Keller von Thal um Äcker und Wiesen im Oberfeld, auf der Kruft, im alten Siechenfeld und in Strenglen AA 1 L 63



Urkunde

Lehen für Christian Keller von Thal um Äcker und Wiesen im Oberfeld, auf der Kruft, im alten Siechenfeld und in Strenglen

Detailansicht
Titel

Lehen für Christian Keller von Thal um Äcker und Wiesen im Oberfeld, auf der Kruft, im alten Siechenfeld und in Strenglen

Signatur

AA 1 L 63

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1636.05.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff pfingsten zu ankhunfft des h[eiligen] geists

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Nach seinem Tod ist das Lehen 1655 an Hans Jakob Bärlocher und Anton Kuhn, beide Stadtfähnriche von Rheineck, verliehen worden.

Format (Höhe x Breite)

16,8 cm x 38,8 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Oberst Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Paul Alfons Tanner, Landschreiber im Rheintal

Regest

Oberst Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Christian (Christen) Keller, Hofmann von Thal, das obrigkeitliche Widemlehen, nämlich Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, auf der Kruft, auf dem alten Siechenfeld und in Strenglen, die zuvor der verstorbene Hans Diezi und seine Vorfahren zu Lehen besessen haben. Der jährliche Zins von zwei Pfund 17 Schilling ist mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Anmerkung

Kalligraphische Titelzeile, Signatur von Landschreiber Paul Alfons Tanner mit Wappen in Federzeichnung.

Regest

Oberst Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Christian (Christen) Keller, Hofmann von Thal, das obrigkeitliche Widemlehen, nämlich Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, auf der Kruft, auf dem alten Siechenfeld und in Strenglen, die zuvor der verstorbene Hans Diezi und seine Vorfahren zu Lehen besessen haben. Der jährliche Zins von zwei Pfund 17 Schilling ist mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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