Staatliche Vertretungen in interkantonalen oder grenzüberschreitenden Konferenzen und Kommissionen
Titel
Staatliche Vertretungen in interkantonalen oder grenzüberschreitenden Konferenzen und Kommissionen
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1882-2022
Rechtsform
Körperschaft
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Interkantonale oder grenzüberschreitende Fachkonferenzen und -kommissionen, in denen der Kanton vertreten ist, typischerweise durch ein Mitglied der Regierung, allenfalls auch des sachlich zuständigen Departements. Eine Archivierung kommt in erster Linie bei jenen Aktenbildnern in Frage, bei denen im Einzelfall die archivische Zuständigkeit des Staatsarchivs St.Gallen vereinbart worden ist.
Anmerkung
Vgl. dagegen die kantonalen Fachkonferenzen und -kommissionen, die als "Zugeordnete Behörden, Kommissionen und Experten" Teil der Departementstrukturen in der Abteilung Neues Archiv II sind.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2052
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt