Regest
Johannes Büeler, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Jos Messmer, Bürger von Rheineck, jüngster Sohn des verstorbenen Hans Messmer, einen Rebberg (räben) am Schwerzenberg, den vorher sein Vater zu Lehen besessen hat. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um den halben Wein nach Baurecht (buwsrecht) und um den Zehnten verliehen. Messmer soll jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) in den Rebberg tun, doch soll ihm der Landvogt davon die Hälfte bezahlen. Beim Wimmen und anderen Arbeiten soll Messmer die Speise und die Obrigkeit den Lohn geben. Weiter verleiht ihm der Landvogt eine Wiese auf dem Ried jenseits des Rheins genannt Fahrwis gegen einen Zins von sieben Schilling, zu bezahlen auf Martinstag (11.11.). Solange der Junge noch nicht erwachsen ist, soll die Mutter Trösterin (Bürgin) sein.