Lehen für Jakob Egger von Thal um den halben Kelnhof AA 1 L 44



Urkunde

Lehen für Jakob Egger von Thal um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Egger von Thal um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 44

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1624.11.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff st.Martins tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

28,8 cm x 32,2 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johannes Büeler, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Regest

Johannes Büeler, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den jungen Jakob Egger, Sohn von Christian (Christes sohn), Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher jung Heinrich Lutz als Lehen besessen und zurückgegeben hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Siechenfeld, auf dem Oberfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Jakob Egger jährlich an Martinstag (11.11.) dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass, den Zehnten sowie sechs Schilling Heuzehnt von Strenglen abliefern. Dafür bekommt er zehn Schilling von Andreas (Enderli) Gassers Hofstatt und vom Katzensteig 13 Kreuzer.

Regest

Johannes Büeler, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den jungen Jakob Egger, Sohn von Christian (Christes sohn), Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher jung Heinrich Lutz als Lehen besessen und zurückgegeben hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Siechenfeld, auf dem Oberfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Jakob Egger jährlich an Martinstag (11.11.) dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass, den Zehnten sowie sechs Schilling Heuzehnt von Strenglen abliefern. Dafür bekommt er zehn Schilling von Andreas (Enderli) Gassers Hofstatt und vom Katzensteig 13 Kreuzer.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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