Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost)
Titel
Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1966-2016
Existenzzeitraum
1966-
Abkürzungen
EDK-Ost
Geographische Angaben (Adresse)
1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010: Regionalsekretariat EDK-Ost, c/o Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen
Ab 1. Januar 2011: Eingliederung in die Geschäftsstelle der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK), Luzern
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
- Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 (sGS 211.31)
- Geschäftsreglement der EDK-Ost vom 20. Oktober 1972
- Leistungsvereinbarung zwischen der EDK-Ost und der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK)
(Amts-)Leitung
Leitung des Regionalsekretariats:
- bis 31. Dezember 2007: Christian Hutter (Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen)
- 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010: Esther Müri (Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen)
- ab 1. Januar 2011: Elsbeth Ruoss (Geschäftsstelle der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK), Luzern)
Behördengeschichte
Die EDK-Ost ist eine interkantonale, öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Förderung des Schulwesens und zur Harmonisierung der kantonalen Rechtsgrundlagen. Die Herausbildung der EDK-Ost geht auf die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK-Schweiz) zurück, die 1898 gegründet wurde. Ziel war eine Verbesserung der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information. Insbesondere Fragen der Schulgesundheitspflege, Schulbauten und Lehrmittel standen im Vordergrund. Für die EDK-Schweiz wurde ein ständiges Sekretariat geschaffen, das sich seit 1948 in Bern befindet.
Am 29. Oktober 1970 erliess die EDK-Schweiz ein Konkordat über die Schulkoordination (Schulkonkordat). Dieses Konkordat legte fest, dass sich die Kantone zur Erleichterung und Förderung der Zusammenarbeit zu vier Regionalkonferenzen zusammenschliessen sollten (Westschweiz mit Tessin, Nordwestschweiz, Innerschweiz und Ostschweiz).
Bereits seit 1966 trafen sich Erziehungsdirektoren von Ostschweizer Kantonen zu Konferenzen, um das Schulsystem zu koordinieren und die Lehrpläne zu harmonisieren. Auf der Grundlage des Schulkonkordats wurde die Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost) gebildet, welche die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau, Schwyz sowie das Fürstentum Liechtenstein umfasst (Stand März 2011).
Die Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats am 1. August 2009 hatte grössere Umstrukturierungen für die EDK-Ost zur Folge. Das HarmoS-Konkordat vereinheitlichte erstmals auf nationaler Ebene die Schuldauer, die Übergänge zwischen den einzelnen Schulstufen sowie deren wichtigsten Ziele. Weiter sah es vor, verschiedene Themen wie den Lehrplan sprachregional anzugehen. Die Erziehungsdirektorenkonferenzen der Ostschweiz, Nordwestschweiz und Innerschweiz fusionierten daher per 1. Januar 2011 zur Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK). Die EDK-Ost blieb aber in reduziertem Umfang als Regionalkonferenz bestehen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Der EDK-Ost als Ganzes kommen folgende Aufgaben und Verpflichtungen zu: Die EDK-Ost sorgt für die Angleichung der Gesetzgebung der Konkordatskantone bezüglich Schuleintrittsalter, Dauer der Schulpflicht sowie Beginn des Schuljahres. Die Ausarbeitung von Empfehlungen, z.B. zu gemeinsamen Lehrmittel, fällt ebenfalls ins Aufgabengebiet der EDK-Ost. Weiter ist sie dazu verpflichtet, im Bereich der Bildungsplanung und -forschung und der Schulstatistik unter sich und mit dem Bund zusammenzuarbeiten.
Die Plenarkonferenz ist das oberste Gremium der EDK-Ost. Sie setzt sich aus den Vorsteherinnen und Vorstehern der Erziehungs- bzw. Bildungsdepartemente der Ostschweizer Kantone zusammen. Die Plenarkonferenz befasst sich in erster Linie mit Koordinationsgeschäften auf dem Gebiet des Schulwesens der Ostschweiz. Sie bereitet ausgewählte Geschäfte für die EDK-Schweiz vor. Weiter stellt die Plenarkonferenz den Finanzplan aus, genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung, setzt den Kostenverteiler für die Kantone fest und erlässt Richtlinien für die Lehrerfortbildung auf regionaler Ebene.
Für die Koordination im operativen Bereich ist die Konferenz der Departemenssekretäre (DSK-Ost) zuständig. In der DSK-Ost sind die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Erziehungs- bzw. Bildungsdepartemente der Ostschweizer Kantone vertreten. Die DSK-Ost bereitet die Entscheidungen der Plenarkonferenz vor und sorgt für den Vollzug.
Seit 2005 bestehen stufenbezogene Amtsleiterkonferenzen, und zwar die Amtsleiterkonferenz Volksschule (AVK), Amtsleiterkonferenz Mittelschulen (AMK) und Amtsleiterkonferenz Berufsbildung (AKB). Die Amtsleiterkonferenzen bereiten die laufenden Geschäfte vor und unterbreiten sie der DSK-Ost. Bei Bedarf werden den Amtsleiterkonferenzen untergeordnete Arbeitsgruppen eingesetzt.
Das Regionalsekretariat stellt die stufenübergreifende Information und Koordination sicher. Bis Ende 2010 war es örtlich dem Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen angegliedert, arbeitete jedoch eigenständig. Infolge des Zusammenschlusses der Erziehungsdirektorenkonferenzen in der Deutschschweiz zur Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) löste sich das Regionalsekretariat der EDK-Ost per 1. Januar 2011 auf. Es wurde in das Regionalsekretariat der D-EDK integriert, das sich in Luzern befindet.
Administrative Strukturen
Organisatorisch gliedert sich die EDK-Ost in die Plenarkonferenz, die Konferenz der Departementssekretäre und die Amtsleiterkonferenzen mit untergeordneten Arbeitsgruppen.
Parallelüberlieferungen
Als "Scharnierstelle" zwischen den Erziehungs- bzw. Bildungsdepartementen der Ostschweizer Kantone ist die EDK-Ost stark vernetzt und steht mit verschiedenen Gremien in Kontakt. Zu den wichtigsten zählen:
Erziehungs- bzw. Bildungsdepartemente der Konkordatskantone: Aufgrund der Zusammensetzung der EDK-Ost bzw. der DSK-Ost ist der Kontakt zu den Erziehungs- und Bildungsdepartementen der jeweiligen Kantone automatisch gegeben. Einzelne Personen haben dabei spezielle Mandate bei der EDK-Ost inne (z.B. Präsident, Regionalsekretärin). Es ist davon auszugehen, dass zumindest die Sitzungsprotokolle bei allen Erziehungs- und Bildungsdepartementen zu finden sind.
BLD-Generalsekretariat, Dienst für Rechnungswesen und Informatik, Kanton St.Gallen: Das Rechnungswesen der EDK-Ost ist dem BLD-Generalsekretariat, Dienst für Rechnungswesen und Informatik im Kanton St.Gallen angegliedert. Beim Regionalsekretariat der EDK-Ost liegen Kopien der Rechnungsunterlagen vor.
EDK-Schweiz: Da es Aufgabe der EDK-Ost ist, Geschäfte für die EDK-Schweiz vorzubereiten, kommt es bei diesen Gremien zu Überschneidungen (z.B. Protokolle, Berichte).
Übrige Regionalkonferenzen: Auch mit den übrigen Regionalkonferenzen steht die EDK-Ost in Kontakt und tauscht Informationen aus, sodass es zu Parallelüberlieferungen kommt.
Amtsleiterkonferenzen und Arbeitsgruppen: Bei den Amtsleiterkonferenzen handelt es sich um der EDK-Ost untergeordnete Gremien, die sich mit Geschäften der Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung befassen. Den Amtsleiterkonferenzen unterstellt sind zudem verschiedene Arbeitsgruppen. Die entstehenden Unterlagen werden nicht beim Regionalsekretariat, sondern bei den jeweiligen Vorsteherinnen oder Vorsteher der Amtsleiterkonferenzen und Arbeitsgruppen abgelegt. Berichte, Empfehlungen etc. sind jedoch auch in den Sitzungsbeilagen der EDK-Ost zu finden.
Überregionale Projekt- und Arbeitsgruppen: Die EDK-Ost ist an diversen überregionalen Pro-jekten beteiligt, z.T. federführend. Ein grösseres Projekt unter der Federführung der EDK-Ost war z.B. das Projekt "4bis8", das sich mit der Erziehung und Bildung im Kindergarten und der Unterstufe befasst. Projektunterlagen sind daher auch bei den beteiligten Institutionen zu finden. Weiter sind Berichte oder Empfehlungen, die bei den Projekten entstehen, in den Sitzungsbeilagen der EDK-Ost enthalten.
Jahresberichte: Die Tätigkeiten der EDK-Ost lassen sich in ihren Grundzügen anhand der Jahresberichte nachvollziehen. Behandelt werden die jeweils wichtigsten Geschäfte. Die Jahresberichte sind ab 2004 auf der Homepage der EDK-Ost greifbar (www.edk-ost.ch).
Jubiläumsschriften/Sekundärlitertaur: Zur EDK-Ost liegen zwei Jubiläumsschriften vor (EDK: Zwanzig Jahre Regionalkonferenz Ostschweiz (EDK-Ost), 1966-1986, St.Gallen 1986; EDK-Ost: 40 Jahre EDK-Ost, 1966-2006, St.Gallen 2006). Zur Geschichte der Erziehungsdirektorenkonferenzen liegt ein Werk vor (Hans Badertscher (Hrsg.): Die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 1897 bis 1997: Entstehung, Geschichte, Wirkung, Bern, Stuttgart, Wien, 1997).
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die EDK-Ost nimmt eine Querschnittfunktion zwischen den Erziehungs- bzw. Bildungsdepartementen der Ostschweizer Kantone ein. Ihr Schwerpunkt liegt in der Koordination des Schulwesens und im Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Für das föderalistisch geprägte Bildungssystem der Schweiz stellt die EDK-Ost eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone dar. Zudem können sich die Kantone bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber den Bundesbehörden als Gremium mehr Gehör verschaffen als im Alleingang. Bezüglich der Kompetenzen der EDK-Ost ist festzuhalten, dass sie Empfehlungen verabschieden kann, die jedoch rechtlich nicht bindend sind.
Historische Kriterien
Die Geschichte der Erziehungsdirektorenkonferenzen bzw. allgemein der Regierungs- und Direktorenkonferenzen in der Schweiz wurde bis anhin wenig erforscht. Die vorhandenen Beiträge erschienen in der Regel in Zusammenhang mit Jubiläen. Eine allgemeine Übersicht über die Regierungs- und Direktorenkonferenzen in der Schweiz, die jedoch keinem historischen Ansatz folgt, bietet das Werk von Patrick Trees (Trees, Patrick: Zusammenarbeit der Regierungs- und Direktorenkonferenzen, Analyse verschiedener Modelle, Bern 2006).
Das Schulwesen in der Schweiz ist traditionell föderalistisch geprägt. Die Unterlagen der EDK-Ost könnten interessante Einblicke in die Zusammenarbeit bzw. die Konsensfindung zwischen den Kantonen geben. Insbesondere die Protokolle der EDK-Ost sind daher als historisch wertvoll zu bezeichnen.
Rechtliche Kriterien
Für die meisten Unterlagen der EDK-Ost sind keine spezifischen Aufbewahrungspflichten bekannt. Für Rechnungsunterlagen gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gemäss der Finanzhaushaltverordnung (sGS 831.1, Art. 15) bzw. dem Obligationenrecht (SR 220, Art. 590, 747, 957 und 962) und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431).
Für die EDK-Ost sind die Sitzungsprotokolle inklusive Beilagen im Sinne der Interessenwahrung von Relevanz, da sie die gefällten Beschlüsse zu den behandelten Geschäften festhalten. Die Protokolle haben bindenden Charakter, gleichzeitig sind sie für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Handelns der EDK-Ost grundlegend.
Vereinbarung
Die Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der EDK-Ost betreffend Regelung des Archivs der EDK-Ost vom 3. März 1999 legt fest, dass das Staatsarchiv für die dauerhafte Archivierung der Akten der EDK-Ost verantwortlich ist.
Die Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der EDK-Ost vom 22.11.2010 betreffend die Aufbewahrung bzw. Ablieferung von Unterlagen hält folgenden Bewertungsentscheid fest:
- Sitzungen EDK-Ost (Plenarkonferenz), Protokolle: Dauernde Aufbewahrung
- Sitzungen EDK-Ost (Plenarkonferenz), Beilagen zum Protokoll: Dauernde Aufbewahrung
- Sitzungen DSK-Ost, Protokolle: Dauernde Aufbewahrung
- Sitzungen DSK-Ost, Beilagen zum Protokoll: Dauernde Aufbewahrung
- Thematische Dossiers: Kassation im Ermessen der Dienststelle
- Projektunterlagen, Federführung bei/im Auftrag der EDK Ost: Angebotspflicht gegenüber Staatsarchiv
- Projektunterlagen, Federführung bei anderer Institution: Kassation im Ermessen der Dienststelle
- Rechnungsunterlagen: Kassation (nach 10 Jahren)
- Jahresberichte: Dauernde Aufbewahrung
- Fotos mit Funktionsträgerinnen oder Funktionsträgern der EDK-Ost, Anlässe: Dauernde Aufbewahrung
- Übrige Fotos: Kassation im Ermessen der Dienststelle
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2046
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt