Region Sarganserland-Walensee (RSW)
Titel
Region Sarganserland-Walensee (RSW)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1975-2009
Existenzzeitraum
1976-
Synonyme
Regionalplanungsgruppe Sarganserland-Walensee
Abkürzungen
RSW
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Region Rorschach-Bodensee; Vereinigung der Gemeinden der Region St.Gallen; Regionalplanungsgruppen Rheintal, Werdenberg, Linthgebiet, Toggenburg, Wil (vgl. Staatskalender)
Geographische Angaben (Adresse)
Rathaus, 8882 Unterterzen
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen auf Bundesebene:
- Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten vom 25.6.1976
- Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6.10.1995
- Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vom 21.3.1997
- Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (RegioPlus) vom 21.3.1997
Rechtsgrundlagen auf kantonaler Ebene:
- Grossratsbeschluss über den Fond für Wirtschaftsförderung vom 23.8.1979
- Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 6.6.1972 (sGS 731.1)
- Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Investitionshilfe für Berggebiete vom 16.6.1998 (sGS 738.3)
(Amts-)Leitung
Präsident: Balz Mannhart (bis 2007), Erich Zoller (seit 2007); Sekretär: Otto Spörri (bis 2009)
Behördengeschichte
Auf Initiative des Gemeindepräsidenten von Mühlehorn (Mathias Elmer, später Glarner Regierungsrat) entstand im Frühling 1966 die Regionalplanungsgruppe Walensee. In ihr schlossen sich die Gemeinden Mollis GL, Filzbach GL, Obstalden GL, Mühlehorn GL, Amden SG, Weesen SG, Quarten SG, Walenstadt SG und Flums SG (in Vertretung des Gebiets Flumserberge) zusammen. Ein gesetzlicher Auftrag bestand zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Anfang 1968 nahmen drei Kommissionen ihre Tätigkeit auf. Sie befassten sich mit den Themenbereichen Tourismus und Verkehr, Natur- und Heimatschutz sowie Landwirtschaft. Mitte 1969 lag als erstes Produkt der gemeinsamen Arbeit ein Landschaftsnutzungs- und Landschaftsschutzplan vor.
Am 6. Juni 1972 trat das st.gallische Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) [sGS 731.1] in Kraft. Es regelte in Art. 35-48 die Regionalplanung und legte in den folgenden Artikeln das Verhältnis zwischen Bund, Kanton und Gemeinden fest:
- "Die Regionalplanung obliegt den politischen Gemeinden unter Mitwirkung des Kantons." (Art. 35, Abs. 2)
- "Der Staat fördert die Orts- und Regionalplanung durch Koordinierung und Beratung." (Art. 41, Abs. 1)
- "Der Staat unterhält ein kantonales Planungsamt. Zu seinen Aufgaben gehören vor allem: [...] b) die Beratung und die Mitwirkung bei Regionalplanungen; [...]." (Art. 45, Ab. 1)
- "Der Staat gewährt an die Kosten von Regionalplanungen Beiträge bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten." (Art. 47, Abs. 1)
- "Der Staat erstellt die Grundlagen und den kantonalen Richtplan nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Raumplanung." (Art. 42, Abs. 1)
1973 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft über Investitionshilfe für Berggebiete; das dazugehörige Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) [SR 901.1] trat am 1. März 1975 in Kraft. Es hatte zur Folge, dass die Mitte der 1960er Jahre gebildete Gemeinschaft Region Walensee mit dem gesamten Bezirk Sargans zusammengefasst werden musste. Im September 1976 erfolgte deshalb die Gründung der Regionalplanungsgruppe Sarganserland-Walensee. Ihr sind folgende Gemeinden angeschlossen: Filzbach GL, Obstalden GL, Mühlehorn GL, Amden SG, Weesen SG, Quarten SG, Walenstadt SG und Flums SG, Mels SG, Sargans SG, Vilters SG, Bad Ragaz SG, Pfäfers SG. Die Statuten der neuen Gemeinschaft wurden im Mai 1977 verabschiedet. Die Regierungen der Kantone Glarus und St.Gallen unterzeichneten am 11.7.1978 die für eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus notwendige interkantonale Vereinbarung.
In den Jahren 1978/79 entstand das 1. Entwicklungskonzept (EK 1) der Region Sarganserland-Walensee, das fortan die Basis für die regionale Richtplanung bildete. 1985 wurde der Regionalplan mit Bericht und Schutzinventar erarbeitet. Als Grundlage diente auch eine Vertiefungsstudie mit Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. 1995-1998 wurde das Entwicklungskonzept der 2. Generation (EK 2) mit rund 400 beteiligten Personen erarbeitet.
Ende 2008 haben sich die "Region Sarganserland-Walensee" und die "Region Werdenberg" zur "Region Sarganserland-Werdenberg" zusammengeschlossen. Infolgedessen wird die "Region Sarganserland-Walensee" im Jahr 2009 aufgelöst. Die Fusionierung der beiden Regionen ist vor dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über Regionalpolitik einzuordnen. Die Neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. In Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) definieren die Kantone und Regionen die detaillierten Umsetzungsprogramme.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Gebietsmässig ist die Region Sarganserland-Walensee mit einer Fläche von rund 700 km2, 43'000 Einwohnern und 19'000 Voll- und Teilzeitarbeitsplätzen die fünftgrösste Bergregion der Schweiz und ebenso gross wie der Kanton Glarus. Sie erstreckt sich von Mollis bis Bad Ragaz über acht Sarganser, vier Glarner und zwei Gaster Gemeinden.
Als parastaatlicher Verein ist die Region Sarganserland-Walensee (RSW) Ende der 1970er-Jahre mit Unterstützung der Sarganserländer Talgemeinschaft aus der Regionalplanungsgruppe Walensee entstanden. Anstoss und Anreiz dazu war der bevorstehende Erlass des Bundesgesetzes über die Investitionshilfe für das Berggebiet (IHG). Die RSW benötigte dazu ein Entwicklungskonzept mit Mehrjahresprogrammen, welches auf den vier Förderschwerpunkten Tourismus, Industrie, Landwirtschaft und Güter aufbaute und dessen Umsetzung seit 1998 viele Projekte auslöste.
Die operative Geschäftsführung der RSW obliegt dem Regionalsekretariat und dessen Fachstellen, welches hierfür vom Bund und den beteiligten Kantonen mitfinanziert wird. Für weitergehende Aufgaben kommen die Mitgliedgemeinden selber auf. In gewichtigen Bereichen verstärkte oder erweiterte sich die RSW, wie z. B. 1997 über den gebietsgleichen Tourismusverband mit dem Destinationsmarketing 'Ferienregion Heidiland', 1999 zusammen mit dem Glarnerland über die Vereinsgründung 'GeoPark', 2001 über die kantonsübergreifende Absatzförderung 'Culinarium SG' und 2003 über die Förderung des privaten Firmennetzwerkes der 'Cobinet AG'.
Für eine bestimmte Vierjahresperiode, zuletzt 2003-2006, werden die Mehrjahresprogramme angewendet, worauf die Mitglieder im jeweiligen Geschäftsjahr die auszuführenden Aufgaben und Projekte bestimmen. Vereintes Ziel von Bund, Kantonen und Gemeinden ist das möglichst effiziente und unbürokratische Angehen und Lösen der vielen anstehenden regionalen Entwicklungs- und Kooperationsaufgaben.
Administrative Strukturen
Delegiertenversammlung (Strategie- und Finanzvorgaben), Vorstand (Führung der Geschäfte, Vertretung gegen aussen), Regionalsekretariat mit den vier Fachstellen Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft und Güterpflege.
Parallelüberlieferungen
Parallelüberlieferungen gibt es nur sehr beschränkt und lückenhaft, z.B. in Ablieferungen des Baudepartements oder in den Akten des Regierungsrates.
Sekundärliteratur: Die Entwicklungskonzepte 1 und 2 sind je als Broschüre erschienen (Bibliothek StASG F 461A und H 3215).
Internet: www.rsw.ch
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Regionalplanungsgruppen sind keine Dienststellen des Kantons, sondern nehmen u.a. in dessen Auftrag (sowie im Auftrag der beteiligten Gemeinden und des Bundes) bestimmte Funktionen wahr. Als parastaatliche Organisationen vertreten sie die Interessen einer bestimmten Region und ihrer Bevölkerung. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten liegen in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Natur- und Landschaftsschutz sowie Landwirtschaft. Unterlagen zu diesen sehr unterschiedlichen Themenbereichen - konzentriert auf einen bestimmten Teil des Kantons - sind in der staatlichen Überlieferung nirgends derart kompakt aufzufinden, sondern müssten gegebenenfalls in vielen verschieden Archivbeständen zusammengesucht werden, wo sie zudem oft nur punktuelle Einblicke in Entwicklungen innerhalb einer Region geben. Die Tätigkeit der Regionalplanungsgruppen ab den 1970er Jahre widerspiegelt insofern einen wichtigen Teil der Regionalgeschichte. Gerade was das Engagement in Sachen Natur- und Umweltschutz angeht, waren sie innerhalb des Kantons oft führend. Die Bedeutung der Regionalplanungsgruppen ist vor diesem Hintergrund zu bewerten. Als Bindeglied zwischen Bund, Kanton und Gemeinden auf regionaler Ebene ist die Überlieferung ihrer Geschäftstätigkeit wichtig.
Historische Kriterien
Aus historischer Sicht sind dieser Fonds und seine Unterlagen in folgender Hinsicht von Bedeutung für das Staatsarchiv:
- spezifische Rolle und Aufgabe der Regionalplanungsgruppen an der Schnittstelle zwischen Bund, Kanton und Gemeinden (vgl. oben)
- diesbezügliche Pionierrolle des RSW in ausgewählten Fachbereichen (regionale Wirtschaftsförderung; öffentlicher Verkehr: Buskonzept/Radwegkonzept; Umweltschutz: Konzept zum Schutz von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, erste Pilzschutzverordnung im Kanton)
- Stärkung der Überlieferung von bestimmten Themenbereichen (z.B. Tourismus [-förderung], Umweltschutz, Wirtschaft[-sförderung]), die im Staatsarchiv bisher nur schwach vertreten sind
- Stärkung der Überlieferung zum südlichen Kantonsteil
Rechtliche Kriterien
Von rechtlicher Bedeutung sind die teilweise bereits ins Staatsarchiv übernommenen Verträge mit Originalunterschriften. Von gewisser Bedeutung könnten u.U. auch Vorstandsprotokolle oder die Unterlagen zu den IHG-Gesuchen (Gesuche zum Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete) sein, z.B. im Sinne der Informationssicherung bei der Beurteilung neuer Gesuche.
Explizite rechtliche oder administrative Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus der Verordnung des Bundes über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher vom 24. April 2002 (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV).
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Regionalverband Sarganserland-Walensee (RSW) betr. die Aufbewahrung bzw. Archivierung von Unterlagen (sinngemässer Auszug):
Dem Staatsarchiv sind zur dauernden Aufbewahrung anzubieten (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren beim RSW):
- Jahresberichte
- Statuten
- Vorstand: Protokolle
- Vorstand, Ausschuss: Protokolle
- Delegiertenversammlung: Protokolle
- Jahresrechnungen
- Bundesgesetz über die Investi-tionshilfe für Berggebiete (IHG): Gesuche
- Innovationspreis Heidiland: Preisverleihung
- Unterlagen zur Geschäftsführung des Sekretariats (differenzierte Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Projektunterlagen (differenzierte Bewertung durch das Staatsarchiv)
Kassation durch RSW (nach Ablauf von 10 Jahren):
- Buchhaltungsunterlagen
Anmerkung
Eine ältere Ablieferung der Region Sarganserland-Walensee ist Teil des Neuen Archivs I (siehe Registerkarte Verweise: A 268)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2039
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt