Lehen für Ulrich Dietrich von Thal um den halben Kelnhof
Titel
Lehen für Ulrich Dietrich von Thal um den halben Kelnhof
Signatur
AA 1 L 14
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1584.05.20
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1589.06.24-1597.09
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff die heilig zitt der pfingsten
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
22,7 cm x 29,0 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Dietrich Stauffacher von Glarus, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, 2 Siegelschlitze vorhanden
Regest
Dietrich Stauffacher von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit an Ulrich Dietrich, Jörg Dietrichs Sohn, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhof) mit Wiesen und Äckern im Oberfeld, im Unterfeld, im Feld Kruft, in Strenglen (Strengla) und auf den Seewiesen. Hans Diezi von Thal hat die andere Hälfte inne. Die jährlichen Zinsen von einem halben Malter Getreide (kernen), einem halben Malter Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling sind zuhanden des Landvogts an Martinstag (11.11.) abzuliefern.
Anmerkung
Auf der Rückseite Ergänzungen von 1589 und 1597. Ergänzung von 1597 durch Landschreiber Kaspar Türler.
Regest
Dietrich Stauffacher von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit an Ulrich Dietrich, Jörg Dietrichs Sohn, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhof) mit Wiesen und Äckern im Oberfeld, im Unterfeld, im Feld Kruft, in Strenglen (Strengla) und auf den Seewiesen. Hans Diezi von Thal hat die andere Hälfte inne. Die jährlichen Zinsen von einem halben Malter Getreide (kernen), einem halben Malter Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling sind zuhanden des Landvogts an Martinstag (11.11.) abzuliefern.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich