Kaufbrief um vier Obstgärten vor dem Tor bei Rheineck durch Lorenz Pfeiffer und Hans Jakob Lutz für Johann Heer, Handelsherr in Verona AA 1 U 57a



Urkunde

Kaufbrief um vier Obstgärten vor dem Tor bei Rheineck durch Lorenz Pfeiffer und Hans Jakob Lutz für Johann Heer, Handelsherr in Verona

Detailansicht
Titel

Kaufbrief um vier Obstgärten vor dem Tor bei Rheineck durch Lorenz Pfeiffer und Hans Jakob Lutz für Johann Heer, Handelsherr in Verona

Signatur

AA 1 U 57a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1742.03.19

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

neunzehenden tag merzen

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

30,4 cm x 75,5 cm (Plica geschlossen); 34,6 cm x 75,5 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Georg Kuhn, Stadtammann von Rheineck

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Schreiber

Johann Georg Messmer, Stadtschreiber

Regest

Lorenz Pfeiffer und Hans Jakob Lutz, Bürger von Rheineck, verkaufen für 3200 Gulden Landeswährung für sich und als verordnete Vögte von Weissgerber Walter Kuhn, zusammen mit Hans Jakob Beerli (Berli), Müller und Hofmann von Thal, an Johann Heer den Älteren, Bürger von Rheineck, Handelsherr in Verona, vor dem Tor im Rheinecker Gericht vier Obstgärten (baumgärten). Von den Obstgärten sind Zehnt sowie Heuzehnt zu entrichten. Auf dem Gut von Hans Jakob Beerli liegt zudem ein obrigkeitlicher Bodenzins von einem Gulden und fünf Kreuzern jährlich.

Anmerkung

Auf dem erworbenen Grundstück erbaute Heer den Löwenhof.

Regest

Lorenz Pfeiffer und Hans Jakob Lutz, Bürger von Rheineck, verkaufen für 3200 Gulden Landeswährung für sich und als verordnete Vögte von Weissgerber Walter Kuhn, zusammen mit Hans Jakob Beerli (Berli), Müller und Hofmann von Thal, an Johann Heer den Älteren, Bürger von Rheineck, Handelsherr in Verona, vor dem Tor im Rheinecker Gericht vier Obstgärten (baumgärten). Von den Obstgärten sind Zehnt sowie Heuzehnt zu entrichten. Auf dem Gut von Hans Jakob Beerli liegt zudem ein obrigkeitlicher Bodenzins von einem Gulden und fünf Kreuzern jährlich.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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