Kopie des Kaufbriefs um obrigkeitliche Güter in Thal durch die acht Orte an Hans Kuhn (15.11.1671)
Titel
Kopie des Kaufbriefs um obrigkeitliche Güter in Thal durch die acht Orte an Hans Kuhn (15.11.1671)
Signatur
AA 1 U 49b
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1671.11.15 (ca.)
Archivalienart
Urkunde
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
32,4 cm x 36,5 cm
Trägermaterial
Papier
Regest
Hauptmann Johann Heinrich Emanuel Bessler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal, bestätigt den Verkauf verschiedener Lehengüter in Thal, die sein Vorgänger Junker Johann Jakob Ostertag von Luzern auf Befehl der Gesandten der acht eidgenössischen Orte des Rheintals im Jahr 1670 an der Jahrrechnung in Baden dem ehemaligen Lehennehmer, Hans Kuhn, Hofmann von Thal, verkauft hat. Die Kirche Unser Lieben Frau in Thal ist Gläubigerin von einem Schuldposten von 300 Gulden auf den Gütern, die der Käufer übernommen hat. Folgende Güter werden verkauft: Ein Weingarten genannt König an dem Buechberg, von welchem der Käufer jährlich dem Landschreiber im Rheintal 100 Gulden Kapital am Martinstag (11.11.) verzinsen muss. Ein Acker auf dem Oberfeld, ein Acker auf der Kruft, ein kleiner Acker auf dem Siechenfeld, ein Vorhaupt (Kopfende eines Ackers) in der Strenglen. Die Güter sind der Tratt und Bodenzinsen unterworfen. Zuletzt eine Wiese (seewyß) jenseits des Rheins auf dem Niderried am Bodensee mit Bodenzinsen. Eine weitere Wiese (seewyß), die zu diesen Lehen gehörte und nicht im Kauf inbegriffen ist, wird David Kuhns Sohn als Lehen verliehen mit 21 Kreuzern Bodenzins.
Regest
Hauptmann Johann Heinrich Emanuel Bessler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal, bestätigt den Verkauf verschiedener Lehengüter in Thal, die sein Vorgänger Junker Johann Jakob Ostertag von Luzern auf Befehl der Gesandten der acht eidgenössischen Orte des Rheintals im Jahr 1670 an der Jahrrechnung in Baden dem ehemaligen Lehennehmer, Hans Kuhn, Hofmann von Thal, verkauft hat. Die Kirche Unser Lieben Frau in Thal ist Gläubigerin von einem Schuldposten von 300 Gulden auf den Gütern, die der Käufer übernommen hat. Folgende Güter werden verkauft: Ein Weingarten genannt König an dem Buechberg, von welchem der Käufer jährlich dem Landschreiber im Rheintal 100 Gulden Kapital am Martinstag (11.11.) verzinsen muss. Ein Acker auf dem Oberfeld, ein Acker auf der Kruft, ein kleiner Acker auf dem Siechenfeld, ein Vorhaupt (Kopfende eines Ackers) in der Strenglen. Die Güter sind der Tratt und Bodenzinsen unterworfen. Zuletzt eine Wiese (seewyß) jenseits des Rheins auf dem Niderried am Bodensee mit Bodenzinsen. Eine weitere Wiese (seewyß), die zu diesen Lehen gehörte und nicht im Kauf inbegriffen ist, wird David Kuhns Sohn als Lehen verliehen mit 21 Kreuzern Bodenzins.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich