Regest
Fridolin Zwicky, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht nach dem Tod des Zöllners Hans Schneider im Namen der acht eidgenössischen Orte des Rheintals den Zoll von Fussach an der Staldenbrugg an dessen Sohn Kaspar Schneider, Hofmann von St.Johann-Höchst. Der Zins beträgt zehn Gulden Landeswährung. Die Bezahlung erfolgt jährlich an Pfingsten laut Urbar in Rheineck an den Landvogt. Der Lehennehmer muss bei der alten Zollordnung über die Taxen verbleiben und die Brücke unterhalten.