Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981: Art. 9 Abs. 1, Beteiligung der Kantone an der Finanzierung derSolidaritätsbeiträge; Absichtserklärung
Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981: Art. 9 Abs. 1, Beteiligung der Kantone an der Finanzierung derSolidaritätsbeiträge; Absichtserklärung