Zinsbrief des Bartholome Lutz für die acht eidgenössischen Orte um 100 Gulden AA 1 U 22



Urkunde

Zinsbrief des Bartholome Lutz für die acht eidgenössischen Orte um 100 Gulden

Detailansicht
Titel

Zinsbrief des Bartholome Lutz für die acht eidgenössischen Orte um 100 Gulden

Signatur

AA 1 U 22

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1557.02.03

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

mittwochen nachst nach unser lieben frowen liechtmes tag

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

28,0 cm x 38,8 cm (Plica geschlossen); 32,5 cm x 38,8 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Sebastian Kuhn, Stadtammann von Rheineck

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten

Regest

Bartholome Lutz, Sohn des verstorbenen Klaus Lutz und Bürger von Rheineck, verkauft um 100 Gulden Landeswährung dem Hans Haas (Has), Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, stellvertretend für die acht eidgenössischen Orte fünf Gulden und 15 Schilling Konstanzer Batzen. Das Geld soll jährlich an Lichtmesse (2.2.) dem Landvogt im Namen der acht Orte übergeben werden. Der Zins geht ab seiner Wiese mit Obstbäumen (bomgartenn) genannt die Bünt (Bünth) oberhalb der Kugelwis im Rheinecker Gericht. Das Gut ist unbelastet ausser einem Bodenzins von fünf Schilling sowie dem Zehnt. Bei ausstehenden Zinsen kann der Landvogt auf das Unterpfand zugreifen. Der Zins kann abgelöst werden.

Regest

Bartholome Lutz, Sohn des verstorbenen Klaus Lutz und Bürger von Rheineck, verkauft um 100 Gulden Landeswährung dem Hans Haas (Has), Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, stellvertretend für die acht eidgenössischen Orte fünf Gulden und 15 Schilling Konstanzer Batzen. Das Geld soll jährlich an Lichtmesse (2.2.) dem Landvogt im Namen der acht Orte übergeben werden. Der Zins geht ab seiner Wiese mit Obstbäumen (bomgartenn) genannt die Bünt (Bünth) oberhalb der Kugelwis im Rheinecker Gericht. Das Gut ist unbelastet ausser einem Bodenzins von fünf Schilling sowie dem Zehnt. Bei ausstehenden Zinsen kann der Landvogt auf das Unterpfand zugreifen. Der Zins kann abgelöst werden.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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