Zinsbrief von Gallus Jann von Marbach und Magnus Lucher von Rebstein für die acht eidgenössischen Orte auf Haus und Güter
Titel
 Zinsbrief von Gallus Jann von Marbach und Magnus Lucher von Rebstein für die acht eidgenössischen Orte auf Haus und Güter 
Signatur
 AA 1 U 13 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1540.04.22 
Archivalienart
 Urkunde 
Entstehungszeitraum, Anmerkung
 an sant Jörgen, des hailigen rytters abend 
Ausprägung
 analog 
Anzahl
 1 
Format (Höhe x Breite)
 27,0 cm x 36,2 cm (Plica geschlossen); 30,2 cm x 36,2 cm (Plica offen) 
Trägermaterial
 Pergament 
Siegler
 Hans Lang, Hofmmann von Marbach 
Siegelbeschreibung
 Siegel hängt, Wachs, rund, sehr gut erhalten 
Regest
 Gallus Jann, Hofmann und wohnhaft in Marbach im Rheintal, und Magnus Lucher von Rebstein im Hof Marbach, verkaufen den acht eidgenössischen Orten des Rheintals einen Zins von fünf Gulden und 15 Kreuzer St.Galler Währung und Landeswährung um 105 Gulden. Der Zins ist jährlich auf Sankt Martin (11.11.) zu bezahlen und geht ab Gallus Janns Haus, Stadel, Torkel und Hofstatt in Marbach im Dorf. Der Torkel steht neben dem Kelnhof des Klosters St.Gallen und wurde ihm für vier Schilling jährlichen Zins geliehen. Weiter geht der Zins ab dem Rebberg (Weingarten) von Magnus Lucher in Rebstein im Hof Marbach gelegen genannt Im Feld. Weiter geht der Zins ab einem Stück Rebberg, auch Im Feld gelegen. Beide Güter sind Lehen des Klosters St.Gallen. Den Betrag haben die beiden Verkäufer von Hans Hab, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, im Namen der acht Orte erhalten. Wird der Zins nicht bezahlt, dürfen die Käufer auf Haus und Güter zugreifen. Der Wiederkauf ist vorbehalten. Die Lösung muss drei Monate vorher dem Landvogt angekündigt werden. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Erschwert möglich