Urfehde des Ulrich Jüstrich von Berneck wegen Ungehorsams gegen die Obrigkeit
Urfehde des Ulrich Jüstrich von Berneck wegen Ungehorsams gegen die Obrigkeit
AA 1 U 12
Dokument
1539.03.20
Urkunde
donstag naechst nach letare
analog
1
20,1 cm x 30,5 cm (Plica geschlossen); 23,5 cm x 30,5 cm (Plica offen)
Pergament
Hans Haab, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal
Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt
Ulrich (Urich) Jüstrich, Hofmann von Berneck und wohnhaft in Berneck, gesteht, dass er der mehrmaligen Zitation des Landvogts nicht Folge leistete und deshalb ungehorsam war. Auch der Zitation von Junker Wilhelm, Vogt von Rosenberg, vor das Niedergericht hatte er nicht befolgt. Zudem hatte er gelobt, die ausstehenden Zinsen der Kirchenpfleger zu bezahlen, was er auch nicht getan hatte. Deshalb nahm ihn Meister Hans Hab, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, gefangen. Auf Bitten der Verwandtschaft und Nachbarschaft von Ulrich Jüstrich wird er aus dem Gefängnis entlassen. Seine Strafe durch den Landvogt soll er in allen Punkten nach Inhalt der Trostung (Bürgschaft) erwarten. Er darf aber auf die Anklagepunkte antworten. Ulrich Jüstrich schwört eine Urfehde.
Transkription von Rainer Sieber, Berneck, 2016 beiliegend.
Staatsarchiv
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