Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen
Title
Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen
Stage
Fonds
Period of origin
1972-2022
Existenzzeitraum
1992-
Synonyme
Koordinationsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europafragen
Abkürzungen
SK-KAB
Geographische Angaben (Adresse)
Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Für die gesamte Staatskanzlei sind von Bedeutung:
- Staatsverwaltungsgesetz vom 16. Juni 1994 (sGS 140.1; abgekürzt StVG), Art. 7d, Art. 32 bis 35 und 40;
- Geschäftsreglement des Kantonsrates vom 24. Oktober 1979 (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR), Art. 43 bis 47;
- Geschäftsreglement der Regierung und der Staatskanzlei vom 7. Dezember 1951 (sGS 141.3; abgekürzt GeschR), Art. 34 bis 36bis.
Im Hinblick auf die wichtigsten Aufgaben der Dienststelle kommen als spezifische Grundlagen hinzu:
a) Bund:
- Art. 55 der Schweiz. Bundesverfassung (Mitwirkung der Kantone an aussenpoliti-schen Entscheiden)
- Art. 56 der Schweiz. Bundesverfassung (Beziehungen der Kantone mit dem Aus-land)
- Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes vom 22. Dezember 1999 (BGMK; SR 138.1)
- Eidg. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010), darin: Drittes Kapitel: Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland
- Aussenpolitischer Bericht 2000 des Schweizerischen Bundesrates
b) Kanton:
- Art. 33, Bst. c des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994 (sGS 140.1)
- Art. 23 und 74 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 (Aussenbeziehungen)
- Art. 64 Bst. b und 65 Bst. e der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 (Information des Kantonsrates über die Aussenbeziehungen)
- Leistungsauftrag Aussenbeziehungen vom 26. April 2000 (RRB 2000/260)
- Leistungsauftrag Aussenbeziehungen; Überprüfung und Anpassung vom 23. Okto-ber 2001 (RRB 2001/629)
- Strategie der Aussenbeziehungen des Kantons St.Gallen (Bericht der Regierung vom 29. Oktober 2002; KR 40.02.05)
- Strategie der Aussenbeziehungen 2010 (Bericht der Regierung vom 21. Dezember 2010; KR 40.10.11)
- Strategie der Aussenbeziehungen 2016 (Bericht der Regierung vom 11. Oktober 2016; KR 40.16.09)
- Strategie der Aussenbeziehungen 2020 (Bericht der Regierung vom 19. November 2019; KR 40.19.03)
- Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz vom 28. März 1996
- Betriebsreglement des Sekretariates der Ostschweizer Regierungskonferenz vom 15. Dezember 1999
- Pflichtenheft des Sekretärs der Ostschweizer Regierungskonferenz vom 23. März 2000
- Statuten der Ostschweizer Staatsschreiberkonferenz (OSK) vom 1. März 2018
- Beschluss der Regierung betr. Stärkung der Stellung der Regierung in Bezug auf Informationen aus und Mitbestimmung in den Direktorenkonferenzen auf nationaler Ebene (RRB 2020/913)
- Partnerschaftsvereinbarungen mit Regionen in Osteuropa (Beispiel: mit Liberec vom Februar 2001)
- Konzept betr. den Empfang von diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten durch die Regierung (RRB 2020/698)
- Zusammenkunft mit den st.gallischen Mitgliedern der Bundesversammlung am Dienstag, 25. August 2020; Traktanden und weiteres Vorgehen (RRB 2020/532)
(Amts-)Leitung
1992-1996 Martin Denk
1996-2000 Canisius Braun
2000-2010 Rolf Vorburger
ab 2010: Sarah Hauser
Behördengeschichte
Während im Bereich der interkantonalen Zusammenarbeit jahrzehntelange Traditionen und Erfahrungen bestanden, entwickelte sich der Aufbau eigenständiger grenzüberschreitender Beziehungen durch die Kantone in der Schweiz und im Kanton St.Gallen erst seit den 1980er-Jahren zu einem eigentlichen Thema. Dabei lag die diesbezügliche verwaltungsinterne Zuständigkeit im Kanton St.Gallen bis 1992 quasi ad personam beim langjährigen Staatsschreiber Dieter Niedermann. Im Jahr 1992 wurde dann in der Staatskanzlei neu eine «Koordinationsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europafragen» geschaffen. Hintergrund dazu bildete die damalige Diskussion um einen Beitritt der Schweiz zum EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) und dessen allfällige Auswirkungen für den Kanton. Als erster Leiter dieser Stelle, die als Vorläuferin der heutigen «Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen (KAB)» betrachtet werden kann, fungierte Martin Denk (1992-1996), sein Nachfolger war Canisius Braun (1996-2000). Wesentliche Impulse erfuhr der Aufbau grenzüberschreitender Beziehungen des Kantons in dieser frühen Phase aber auch durch das Amt für Kultur bzw. dessen langjährigen Amtsleiter Walter Lendi, der insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit im Bodenseeraum (IBK), aber auch bei der Kontaktnahme mit osteuropäischen Partnerregionen eine eigent-liche Initialrolle ausübte und auch bei der Umsetzung dieser Projekte ganz wesentlich mitwirkte. Seit dem Jahr 2000 bildet die KAB eine eigenständige Dienststelle innerhalb der Staatskanzlei, die bis 2011 unter der Leitung von Rolf Vorburger stand, seither von Sarah Hauser geführt wird. Die Dienststelle wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. So kamen nebst den Aufgaben im Bereich der Aussenbeziehungen zusätzliche Aufgaben im Bereich der Unterstützung der Regierung hinzu. So übernahm die KAB im Jahr 2011 die Unterstützung der Regierungspräsidentin bzw. des Regierungspräsidenten bei Recherchen, Grussbotschaften und Auftritten. Im Jahr 2020 konnte eine bisherige Praktikumsstelle in eine ordentliche Stelle mit Schwerpunkt «Interes-senvertretung auf Bundesebene» überführt werden. Im Rahmen der Reorganisation der Staatskanzlei im Jahr 2020 übernahm die KAB schliesslich von der Dienststelle Sekretariat den Aufgabenbereich Anlässe und baute diesen in das Kompetenzzentrum Eventmanagement und Protokoll (KEP) aus. Damit werden nun sämtliche grössere und kleinere Events der Regierung professionell aus einer Hand konzipiert.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Staatskanzlei im Allgemeinen ist Stabstelle von Regierung und Kantonsrat. Sie ist in folgenden Handlungsfeldern tätig:
- Geschäftsführung und Unterstützung von Regierung und Parlament;
- Erfüllung von departements- und verwaltungsübergreifenden Querschnittsaufgaben;
- Bereitstellung von angemessener Infrastruktur und zweckmässigen Services.
Der Hauptauftrag der Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen besteht darin, Regierung und Staatsverwaltung bei der Pflege der Aussenbeziehungen zu unterstützen und eine koordinierende Aufgabe bei der interkantonalen, grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit wahrzunehmen.
a) Interessenvertretung auf Bundesebene: Förderung der Beziehungen zur Bun-desverwaltung sowie zu den st.gallischen Mitgliedern der Bundesversammlung; Koordination der Interessenvertretung; Führen des Monitoring Bundesgeschäfte und Erstellen des Sessionsbriefs; Erstellen und Aktualisieren der Vernehmlassungsplattform.
b) Interkantonale Zusammenarbeit: Mitarbeit in der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), in der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK), in der Metropolitankonferenz Zürich sowie in der Ostschweizer Staatsschreiberkonferenz (OSK); Zusammenarbeit im Rahmen der Netzwerkstelle Ostschweiz (NWS Ostschweiz) des Interreg-Förderprogramms; bilaterale Kontakte zu einzelnen Kantonen, insbesondere den Nachbarkantonen; Zusammenarbeit der Aussenbeziehungsbeauftragten der Kantone.
c) Zusammenarbeit in der Bodenseeregion: Mitarbeit in der Internationalen Boden-see Konferenz (IBK); Beteiligung an den Interreg-Förderprogrammen der EU; bilate-rale Kontakte mit den Nachbarregionen im Bodenseeraum (Staatsministerium Baden-Württemberg, Staatskanzlei des Freistaates Bayern, Amt der Vorarlberger Landesregierung); Mitarbeit im Metropolitanraum Bodensee (Geschäftsführung beim BD-AREG); Mitarbeit in der Parlamentarier Konferenz Bodensee (PKB).
d) Mitwirkung in der ArgeAlp (Arbeitsgemeinschaft Alpenländer).
e) Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen: Kontakte in Ost- und Mitteleuropa: Liberec/Tschechien, Bihor/Rumänien; Provinz Udine/Italien; Mitwirkung im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas.
Ferner:
f) Kantonsinterne Anlauf- und Informationsstelle für interne oder externe Fra-gen der Aussenbeziehungen (parlamentarische Vorstösse, Beratung der Regierung in Aussenbeziehungen)
g) Support Regierungspräsident/-in: Die KAB unterstützt seit dem Jahr 2011 den jeweiligen Regierungspräsidenten/-in mit Entwürfen von Grussbotschaften, mit Konzepten für Regierungsanlässe sowie mit Referaten und Recherchen. Eine zentrale Rolle spielt dabei das im Jahr 2020 gegründete Kompetenzzentrum Eventmanagement und Protokoll (KEP), das Events der Regierung und Auftritte des Kantons konzipiert und dabei die Einhaltung protokollarischer Gepflogenheiten sicherstellt. Dazu gehören wiederkehrende Arbeitstreffen mit den verschiedensten Partnern im innerkantonalen aber auch grenzüberschreitenden Bezug.Ferner konzipiert die KEP grössere Events wie Auftritte als Gastkanton, Feiern, Einweihungen oder Empfänge der Regierung, einzelne Events des Kantonsrats, in besonderen Fällen auch grössere Events eines Departements auf Auftragsbasis. Ausserdem ist die Abteilung KEP ist Anlaufstelle für protokollarische Fragen aller Art.
Bei sämtlichen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist zu beachten, dass Aussenbeziehungen und Aussenpolitik über die Landesgrenzen hinweg traditionellerweise eine Domäne des Bundes sind. Dennoch gibt es Bereiche, in denen der Kanton Mitwirkungsrechte oder gar eigene Kompetenzen nach aussen besitzt. Dies gilt insbesondere in jenen Aufgabenbereichen, die überwiegend in die kantonale Zuständigkeit fallen (z.B. Bildung/Erziehung, Kultur, Regionalverkehr, Tourismus, Umwelt) oder bei denen die Kantone stark betroffen sind (z.B. Fern- und Flugverkehr).
Administrative Strukturen
Der KAB stehen aktuell 530 Stellenprozente (7 Mitarbeitende) zur Verfügung (Stand 2021). Die Zuständigkeit für Aussenbeziehungen war in den ersten Jahren fix einem einzelnen Mitglied der Regierung zugeordnet, jedoch nicht ans Amt des Regierungsprä-sidenten gebunden. So fungierten in den Jahren 2008 bis 2011 Regierungsrat Josef Keller, zuvor Regierungsrat Peter Schönenberger als «Aussenminister» des Kantons. Seit dem Jahr 2011 sind die Dossiers der Aussenbeziehungen auf mehrere Mitglieder der Regierung verteilt. Diese Zuständigkeiten werden jeweils je Amtsdauer der Regierung neu geregelt. Seitens des Kantonsrats wurde per Beginn der Amtsdauer 2008/2012 eine Kommission für Aussenbeziehungen geschaffen, per Ende der Amtsdauer 2012/2016 aber bereits wieder aufgehoben.
Parallelüberlieferungen
a) Kanton:
Zentrale Weichenstellungen und Beschlüsse zu den Aussenbeziehungen des Kantons (z.B. Grundlagenpapiere, Verträge) fallen in die Zuständigkeit der Regierung und sind deshalb in der Regel bereits über die Protokolle der Regierung überliefert. Darüber hinaus besteht bereichsweise eine weitere, in der Regel detailliertere Parallelüberlieferung bei all jenen Ämtern und Dienststellen der Verwaltung, die im Rahmen der Pflege der Aussenbeziehungen als Fachstellen für die jeweiligen Themen an konkreten Zusammenarbeits- und Austauschprojekten beteiligt sind. Dies gilt bspw. im BLD für das Amt für Volksschule und für das Amt für Mittelschulen; im VD für das Amt für Wirtschaft (Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung) und das Amt für öffentlichen Verkehr (grenzüberschreitender Verkehr); im BD für das Tiefbauamt, das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Metropolitanraum Bodensee) und das Amt für Umwelt (Umweltschutz, Versorgung und Entsorgung); im GD für das Generalsekretariat (Gesundheitsförderung/Prävention). Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext das Amt für Kultur im DI, dessen Bedeutung für die Anfänge der Aussenbeziehungen aus historischen Gründen deutlich über den kulturellen Bereich hinausgeht.
b) Bund:
Eine wichtige Parallelüberlieferung besteht beim Staatssekretariat für Wirtschaft seco, das im Bereich der Interreg-Projekte die schweizweite Koordination innehat. Im Übrigen sind Paralleldossiers in der Bundesverwaltung wohl nur punktuell zu erwarten (z.B. beim EDA, im Zusammenhang mit Flugverkehrsfragen). Für die archivische Sicherung der seco-Akten ist das Bundesarchiv Bern zuständig, die Bewertung der Interreg-Unterlagen ist aber noch offen (Stand 2016).
c) Interkantonale oder grenzüberschreitende Organisationen:
Ein erhebliches Mass an Parallelüberlieferungen besteht bei sämtlichen interkantonalen oder grenzüberschreitenden Organisationen, zu denen die KAB Kontakte pflegt oder Mitglied ist. Die Frage der archivischen Zuständigkeit ist bei diesen Gremien nur teilweise geklärt; eine allfällige Regelung müsste wohl von der jeweils zuständigen Geschäftsstelle ausgehen. Als wichtigste Beispiele dieser Art sind zu nennen:
- Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): Die Geschäftsstelle der KdK in Bern wird geführt von der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, dessen Geschäftsführer gleichzeitig als geschäftsleitender Sekretär der KdK amtiert. Betreuer- und Endarchiv ist das Staatsarchiv St.Gallen. Die Übernahme der archivwürdigen Unterlagen erfolgt direkt von der Geschäftsstelle in Bern.
- Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK): Seit dem Jahr 2000 ist die Geschäftsstelle der ORK bei der Staatskanzlei St.Gallen angesiedelt. Als Betreuer- und Endarchiv ist das Staatsarchiv St.Gallen bezeichnet worden. Dezentral geregelt ist demgegenüber die Archivierung der Protokolle der Ostschweizer
Protokolle der Ostschweizer Fachdirektorenkonferenzen (Aufteilung der archivischen Zuständigkeit unter den beteiligten Kantonen).
- Ostschweizer Staatsschreiberkonferenz (OSK: Seit dem Jahr 2018 ist das Sekretariat bei der KAB angesiedelt. Als Betreuer- und Endarchiv ist ebenfalls das Staatsarchiv St.Gallen bezeichnet worden.
- Metropolitankonferenz Zürich: Federführung und Sekretariat beim Kanton Zürich. Es ist damit zu rechnen, dass die Überlieferung durch das Staatsarchiv Zürich gewährleistet wird.
- Internationale Bodensee-Konferenz (IBK): Geschäftsstelle in Konstanz. Diese hat die Aufgabe, die zentrale Dokumentation sämtlicher IBK-Gremien sicherzustellen. Gemäss Einschätzung des Geschäftsführers ist die Ablage mindestens seit dem Jahr 1994 weitgehend komplett. Die langfristige Sicherung ist bisher nicht geregelt, der Geschäftsführer geht aber davon aus, dass die zentralen Unterlagen auch langfristig erhalten bleiben (z.B. beim Landesarchiv Baden-Württemberg). Das Staatsarchiv wird seit einigen Jahren direkt von der Geschäftsstelle mit dem Jahresbericht und weiteren Publikationen beliefert (siehe ZA 456, ZA 457, ZA 543).
- Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (ArgeAlp): Geschäftsstelle bei der Tiroler Landesregierung. Gemäss Auskunft sind dort die Dokumente der Regierungschefkonferenz und des Leitungsausschusses der ArgeAlp vollständig archiviert, die Ergeb-nisprotokolle der Regierungschefkonferenzen seit 1972 zudem auf der Website der ArgeAlp öffentlich zugänglich. Nur sehr bruchstückhaft vorhanden seien hingegen die Unterlagen der ehemaligen Kommissionen bzw. der heutigen Projektgruppen. Ein Betreuer- und Endarchiv für die ArgeAlp ist bisher nicht bestimmt worden.
- Interreg-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (ABH): Gemeinsames Sekretariat beim Regierungspräsidium Tübingen. Sämtliche relevanten Unterlagen sind gemäss Auskunft der Geschäftsstelle vorhanden und werden mindestens bis 10 Jahre nach Programmende integral aufbewahrt. Anschliessend ist vorgesehen, sie dem Staatsarchiv Sigmaringen zur Bewertung und allfälligen Aufbewahrung anzubieten. Weitere Interreg-Partner mit jeweils eigener Aktenablage sind: Netzwerkstelle Vorarlberg; Netzwerkstelle Bayern; Fürstentum Liechtenstein; kantonale Interreg-Koordinatoren; seco in Bern.
Ferner:
- Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) [Europarat]
- Ausschuss der Regionen (AdR) [EU]
- Expertenkommission des Europarats zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (LR-CT)
- Eurodelegierte der Kantone: Federführung beim EDA
d) Amtsdruckschriften:
- Geschäftsbericht der Regierung: enthält jeweils einen sehr ausführlichen Abschnitt über die Aussenbeziehungen des Kantons, der die Tätigkeit der KAB widerspiegelt.
- Jahresberichte und Broschürenmaterial der KdK, ORK, IBK, ArgeAlp, Interreg, u.a.
e) Literatur zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:
- Stephan Kux, Christian J. Haefliger, Danielle Bossart (Hrsg.): Aufbruch der Kantone nach Europa, Basel, Frankfurt a.M. 1997.
- Ursula Abderhalden: Möglichkeiten und Grenzen der interkantonalen Zusammenarbeit: unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Integration der Schweiz, Freiburg i.Ü. 1999.
- Jörg Schoch: Rechtliche Aspekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit: eine Fallstudie am Beispiel des Bodenseeraumes (Dissertation Universität Bern), Bern 1997.
f) Internet:
Über http://www.aussenbeziehungen.sg.ch/home.html informiert die KAB über ihre Aufgaben und deren Grundlagen sowie über laufende Aktivitäten.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Aufgrund der geschilderten Kompetenzenlage spielten die Aussenbeziehungen, vorab jene über die Landesgrenzen hinweg, lange Zeit eine untergeordnete Rolle im Rahmen der gesamten Staatstätigkeit. Dies kommt auch in der vergleichsweise jungen Geschichte der Dienststelle deutlich zum Ausdruck. In jüngster Zeit ist allerdings eine klar zunehmende Bedeutung der interkantonalen wie auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festzustellen. Hintergrund dazu bildet die Einschätzung, dass sich heutzutage viele Probleme (bspw. im Verkehrs- oder Umweltbereich) zunehmend nur noch grenzüberschreitend lösen lassen.
Historische Kriterien
Bei den Unterlagen der KAB besteht in folgender Hinsicht ein historisches Interesse:
- Interkantonale Zusammenarbeit: Die Ostschweiz im Allgemeinen und der Kanton St.Gallen im Speziellen verstehen sich – zu Recht oder zu Unrecht – oftmals als (vernachlässigte) Randregion innerhalb der Schweiz. In diesem Kontext ist es interessant zu sehen, über welche institutionellen (KdK, ORK, OSK) oder anderweitigen Kanäle (Sessionsbriefe, Monitoring Bundesgeschäfte, Abstimmungsempfehlungen, bilaterale Kontakte Ostschweizer Kantone) und zu welchen Themenfeldern der Kanton St.Gallen bzw. die Ostschweiz versuchten, ihren Einfluss auf gesamteidgenössischer Ebene geltend zu machen.
- Bilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Bei den grenzüberschreitenden Aussenbeziehungen ist ein historisches Interesse erstens dort gegeben, wo es sich um eigenständige Kontakte des Kantons handelt, wie es bei der bilateralen Zusammenarbeit die Regel ist. Dies trifft in besonderem Mass zu bei den st.gallischen Beziehungen zu den Partnerregionen in Osteuropa sowie zur Provinz Udine in Italien. Daneben kann zweitens aber auch ein Interesse vorliegen an der
- Multilateralen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Historisch gesehen von besonderem Interesse sind diesbezüglich die verschiedenen Formen der Kontakte im Bodenseeraum (IBK, Interreg-Projekte), die an weit zurückreichende Traditionen anknüpfen können. Die ArgeAlp ist ebenfalls bedeutend als erste interregionale Organisation in Europa überhaupt. Sie ist historisch aber stark verbunden mit der Südtirol-Frage; die Bedeutung der ArgeAlp dürfte zudem künftig weiter abnehmen. Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen war und ist stark geprägt vom grossen persönlichen Engagement einzelner Regierungsmitglieder und leitender Beamter, beispielsweise der Regierungsräte Hans Ulrich Stöckling im Europarat oder Peter Schönenberger in der VRE (Versammlung der Regionen Europas). Eine wichtige Rolle spielte dabei das Konzept des Regionalismus als alternatives oder ergänzendes Ordnungsprinzip zum Föderalismus der einzelnen Nationalstaaten.
- Kompetenzzentrum Eventmanagement und Protokoll (KEP): Die historische Bedeutung von Begegnungen der Regierung mit anderen hochrangigen Amts- und Würdenträgern sowie der für Anlässe dieser Art geltenden protokollarischen Regeln liegt auf der Hand. Während die Überlieferung zu wiederkehrenden Events und Arbeitstreffen der Regierung bereits über die Serie der Regierungsratsbeschlüsse (RRB) ausreichend abgedeckt ist, können die Unterlagen der KAB zu einmaligen Anlässen (bzw. einer Auswahl davon) sowie zu Protokollarischem im Allgemeinen einen wesentlichen Beitrag zur historischen Sicherung dieses Aspekts der kantonalen Aussenbeziehungen leisten.
Rechtliche Kriterien
Rechtliche oder administrative Aufbewahrungspflichten und -fristen:
Es sind keine expliziten Aufbewahrungsvorschriften bekannt.
Bedeutung im Hinblick auf Rechtssicherheit und Interessenwahrung (für den Staat oder Private) sowie für die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns:
Im Hinblick auf das Ziel einer effizienten Verwaltungsführung hat die Dienststelle ein Interesse daran, eine bestimmte Zeit lang auf ausgewählte Dossiers zurückgreifen zu können. Dies gilt in besonderem Mass für alle Formen von vertraglichen Vereinbarungen samt den zugehörigen Grundlagen.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und der Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen vom Oktober 2021:
Interessenvertretung auf Bundesebene:
- Sessionsbriefe: Archivwürdig
- Treffen mit den st.gallischen Mitgliedern der Bundesversammlung: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Monitoring Bundesgeschäfte: Archivwürdig
- Abstimmungsempfehlungen (Factsheets):Archivwürdig
- Portal Vernehmlassungsantworten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK):
- Plenarversammlungen: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Vorbereitende Beschlussfassung der St.Galler Regierung: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Themendossiers: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK):
- Jahresberichte: Archivwürdig
- ORK-Plenarkonferenzen: Protokolle, Akten: Archivwürdig
- Vorbereitende Kommission ORK: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Fachdirektorenkonferenzen-Ost: Protokolle: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Ostschweizer Staatsschreiberkonferenz (OSK):
- Sitzungsunterlagen: Traktandenlisten, Protokolle: Archivwürdig
Bilaterale Kontakte Ostschweizer Kantone:
- Zusammenarbeit SG-AR-AI-TG: Allgemeines, Themen-/Projektübersichten: Archivwürdig
- Zusammenarbeit SG-TG: Allgemeines, Themen-/Projektübersichten: Archivwürdig
Metropolitankonferenz Zürich:
- Regierungskonferenz: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Regierungsbeschlüsse: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Internationale Bodensee Konferenz (IBK):
- Konferenz der Regierungschefs: Protokolle, Akten: Archivwürdig
- Ständiger Ausschuss: Protokolle, Akten: Archivwürdig
- Fachkommissionen: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Ständiger Ausschuss: Protokolle, Akten: Archivwürdig
- Fachkommissionen: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Interreg-Programme:
- Förderprogramme: Schlussberichte: Archivwürdig
- Durchgeführte Projekte: Projektdossiers: Projektdatenblatt, Verträge, Schlussbericht: Archivwürdig; Übrige Unterlagen: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf von 10 Jahren)
- Nicht durchgeführte Projekte: Projektdossiers: Archivwürdig
ArgeAlp:
- Konferenz der Regierungschefs: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Leitungsausschuss: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Kommissionen/Arbeitsgruppen: Protokolle, Akten: Nicht archivwürdig (Vernichten)
Bilaterale Zusammenarbeit mit artnerregionen im Ausland:
- Grundlagen: Archivwürdig
- Projekte/Aktivitäten: Anbieten (Ablieferung zur differenzierten Bewertung im Staatsarchiv)
- Dokumentationsmaterial (Partnerregion): Anbieten (Ablieferung zur differenzierten Bewertung im Staatsarchiv)
Support Regierungspräsident/in / Kompetenzzentrum Eventmanagement / Protokoll:
- Reden/Grussbotschaften Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Events/Arbeitstreffen der Regierung: Akten: Einmalige Anlässe von besonderer Bedeutung (z.B. Bundesrätin-Feier): Archivwürdig; Übrige: Nicht archivwürdig (Vernichten)
- Protokollarisches: Allgemeines: Archivwürdig
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2052
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt